Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 21. Juni 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Widerrufsbelehrung: BGH urteilt zu Gunsten der Sparkassen

1. März 2016 | Allgemeines, Das Neueste

Der Bundesgerichtshof (BGH) übernimmt in seinem Urteil vom 23. Februar 2016 die Position der beklagten Sparkassen: Hiernach sollen in bestimmten Immobiliendarlehensverträgen zweier Sparkassen Widerrufsbelehrungen, die sich vom übrigen Vertragstext gestalterisch nicht abheben und außerdem über anzukreuzende Belehrungselemente verfügen, nicht fehlerhaft sein (Az XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert die bankenfreundliche Entscheidung.

Kreditinstitute müssen in Verbraucherdarlehensverträgen nach den gesetzlichen Vorgaben inhaltlich und gestalterisch deutlich und unmissverständlich über das Verbrauchern gesetzlich zustehende Widerrufsrecht informieren. Ob diesen Anforderungen die in einem Immobiliendarlehensvertrag verwendeten Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Ulm (Formular Nr. 192 643.000 von Juni 2010) und der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen (Formular Nr. 192 643.000 von November 2011) genügen, war bislang höchstrichterlich nicht geklärt. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass sich die verwendeten Belehrungen nicht deutlich vom übrigen Vertragstext abheben. Außerdem enthalten sie Bestandteile, die mittels „Checkbox“ angekreuzt werden sollen. „Die für den konkreten Einzelfall gar nicht einschlägigen Informationen und Zusätze blähen die Widerrufsbelehrung unnötig auf und lenken vom Kern der Belehrung ab“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Eine Vielzahl betroffener Verbraucher musste in diesem Zusammenhang jeweils individuelle Prozesse mit unterschiedlichen Ausgängen führen: Denn während das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Anforderungen an die gesetzlich verlangte Deutlichkeit bejaht, ist das OLG München (Az 17 U 334/15) im Sinne eines umfassenden Verbraucherschutzes gegenteiliger Auffassung.

Anzeige SwopperDer Bankensenat des BGH ist der Auffassung, dass im Verbraucherkreditrecht eine optische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung nicht erforderlich sei und dass auch die Aufblähung der Widerrufsbelehrung infolge der gewählten Ankreuzvariante nicht gegen das Deutlichkeitsgebot verstoße. „Die Urteile führen zu einer deutlichen Abschwächung des Verbraucherschutzes“ kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Beim Internetkauf eines Kugelschreibers für einen Euro muss eine optisch hervorgehobene Widerrufsbelehrung verwendet werden, während ein Bankinstitut bei einem Verbraucherkreditvertrag mit einem Volumen von mehreren zehntausend Euro die Widerrufsbelehrung nicht besonders hervorheben muss.“ Die Legitimierung des Ankreuzmodells stellt nach Ansicht von Nauhauser einen Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des für Wettbewerbsrecht zuständigen Senats des BGH dar: Bislang durfte auch nach Rechtsprechung des BGH eine Widerrufsbelehrung keine ablenkenden Zusätze enthalten, die die Erklärung in ihrer Deutlichkeit beeinträchtigen. „Ausgerechnet Kreditinstituten soll es nun erlaubt sein, eine mehrseitige Widerrufsbelehrung mit Textpassagen zu verwenden, die für das konkrete Kreditgeschäft überhaupt nicht von Bedeutung sind.“

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Zwei Verletzte bei Verkehrsunfall

Auffahrunfall auf der A6 bei der Rastanlage Kraichgau Süd Bei einem Verkehrsunfall auf der A6 in Fahrtrichtung Heilbronn sind am Freitagmittag zwei Personen leicht verletzt worden. Gegen 11:50 Uhr waren ein 45-jähriger Ford-Fahrer und eine 72-jährige Skoda-Fahrerin...

KLIMA Forum: Große und kleine Stromspeicher für zu Hause

KLIMA Forum: Große und kleine Stromspeicher für zu Hause Am Sonntag, 28. Juni, lädt die KLIMA ARENA Sinsheim von 15 bis 17 Uhr zu einem informativen KLIMA Forum mit dem Solarberater Stefan Hatos ein. Im Mittelpunkt steht das Thema „Große und kleine Stromspeicher für...

Unfall verursacht und abgehauen

Unfallflucht auf Parkplatz in Sinsheim – Toyota an Heckstoßstange beschädigt Ein bislang unbekannter Autofahrer oder eine unbekannte Autofahrerin hat am Dienstag in Sinsheim einen geparkten Toyota beschädigt und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle...