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Keine heiße Grillkohle in die Abfallbehälter

29. Juni 2016 | AVR, Das Neueste

(zg) Jetzt ist er doch noch da. Der Sommer! Damit beginnt auch wieder das Ver-gnügen der vielen Grillpartys- und feste.
Die AVR Kommunal GmbH weist darauf hin, dass Grillasche nach dem Grill-vergnügen vollständig erkaltet sein muss, bevor sie in die Restmüllbehälter ge-füllt wird.
Unter der grauen Schicht kann oft nicht so einfach erkannt werden, ob die Asche schon ausgekühlt ist oder ob noch glimmende Nester vorhanden sind.
Die AVR Kommunal GmbH empfiehlt deshalb, die Grillkohlenasche ganz ab-kühlen zu lassen oder sie ganz vorsichtig mit Wasser zu löschen. Danach kann sie verpackt in staubdichte Tüten in den Restmüll gegeben werden.
Ansonsten kann es zu gefährlichen Schwelbränden in der Restmülltonne oder in den Müllfahrzeugen kommen.
Bei Fragen zum Abfall steht das Team der Abfallberatung unter der Telefon 07261/931-510 gerne zur Verfügung.

Anzeige SwopperQuelle: Nina Walter

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