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Antwort der RNZ zum Leserbrief „einfacheres Wahlverfahren“

17. Mai 2014 | Das Neueste, Leserbriefe

Sehr geehrter Herr Czink,

da Ihre Vorwürfe natürlich auch in meine Richtung gehen, erlaube ich mir, Ihnen ein paar Zeilen zu schreiben: Wir hatten in der Dienstagsausgabe eine halbseitige Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der Unechten Teilortswahl veröffentlicht. Dabei wurde ausführlich auf das Problem der ungültigen Stimmen und der „Fehlstimmen“ eingegangen. Wenn Sie den Artikel genauer anschauen, werden Sie feststellen, dass den Befürwortern der Abschaffung der Unechten Teilortswahl mehr Platz eingeräumt wird als den Gegnern.

In der heutigen Berichterstattung wurde auf die Darstellung des Vortags verwiesen, um nicht noch einmal auf  die Argumente pro und contra Unechte Teilortswahl eingehen zu müssen. Wenn Sie den Bericht genauer anschauen, werden Sie feststellen, dass Ihnen als SPD-Sprecher mehr Zeilen gewidmet wurden als Ihren Kollegen von CDU und FWV zusammen. Den Eindruck zu erwecken, bei der Berichterstattung zu kurz gekommen zu sein, erscheint mir deshalb schlichtweg absurd (zumal ja unsererseits darüber hinweg gegangen wurde, in welch chaotischer Form Ihr Vortrag verlief).

Auch im Leserbrief – wie auch bei Ihrem Vortrag am Montagabend – arbeiten Sie mit falschen Zahlen. Wie Herr Brugger erläuterte, hat sich die Zahl der Kommunen, in denen die Unechte Teilortswahl angewandt wird, von ursprünglich 680 auf 483 verringert. Im Bericht schrieb ich von „etwa jeder dritte Kommune“, die sich vom alten Wahlsystem verabschiedet habe. Sie kommen auf 60 Prozent. Diese Arithmetik ist für mich nicht nachvollziehbar.

Auch in Ihrem Leserbrief operieren Sie mit dem Begriff „Fehlstimmen“. Wie Hauptamtsleiter Fulgner am Montagabend erklärte, sind damit die nicht ausgeschöpften Stimmenkontingente gemeint. Konkret: Kreuzt ein Wähler z. B. nur fünf Kandidaten an und gibt ihnen jeweils drei Stimmen, dann produziert er im Falle Sinsheims 17 Fehlstimmen. Das hat aber überhaupt nichts mit ungültigen Stimmen zu tun, wie Sie suggerieren. Es liegt im Ermessen des Wählers, ob und wie er sein Stimmrecht nutzt. Auch bei einer Gemeinschaftsliste kann und wird es „Fehlstimmen“ geben. Wie hoch die Quote sein wird, kann natürlich niemand seriös sagen.

Sie scheinen überzeugt davon zu sein, dass auch im Falle eines geänderten Wahlverfahrens alle Stadtteile im Gremium vertreten sein werden. Um diese prophetische Gabe beneide ich Sie. Aber würden Sie auch darauf wetten?

Mit freundlichem Gruß
Günther Keller
Rhein-Neckar-Zeitung

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