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Ausbau der Photovoltaik gefährdet

24. September 2020 | Das Neueste, Politik

(zg) Das Bundeskabinett will den Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschließen. Dieser enthält unter anderem eine Ausweitung der Ausschreibungspflicht auch auf kleine Photovoltaikanlagen. Eine solche Regelung würde nach Ansicht des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) den Ausbau der Photovoltaik massiv beeinträchtigen.

„Mit großen Worten zum Klimaschutz und zur Energiewende zu stehen, ist das eine – die Umsetzung in der Praxis zu fördern das andere. Der vorliegende Gesetzentwurf konterkariert das Ziel, die erneuerbaren Energien dezentral auszubauen und den Bürger an der Energiewende zu beteiligen“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Die im Entwurf enthaltene Ausweitung der Ausschreibungspflicht auch auf kleinere Photovoltaikanlagen auf eine installierte Leistung von 100 Kilowatt ab 1. Januar 2025 gefährdet aus Sicht des Handwerks massiv den Ausbau der Photovoltaik. Denn der kostengünstig auf dem Dach eines Gewerbebetriebs erzeugte Strom darf dann eben nicht selbst genutzt, sondern muss vollständig eingespeist werden. Reichhold: „Genau das ist aber der Knackpunkt, was die Wirtschaftlichkeit angeht. In Verbindung mit der ab 2022 im Land in Kraft tretenden Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude würde der entscheidende Anreiz fehlen, eine Photovoltaikanlage zu installieren.“

Seit langem fordert das Handwerk auch eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigennutzung von Photovoltaikanlagen. Jede Kilowattstunde, die nicht eingespeist, sondern eigenverbraucht wird, trägt dazu bei, eine Erhöhung der Differenzpreise, die wegen des Unterschiedes zwischen Einspeise- und Marktvergütung durch die Umlage finanziert werden müssen, ein Stück weit zu verhindern. „Zu diesem substanziellen Schritt – der eine Modifizierung der Netzentgeltsystematik erfordern würde – fehlt jedoch augenscheinlich weiterhin der politische Mut“, kritisiert Reichhold weiter. Das Handwerk halte auch an seiner Forderung fest, die Kosten der besonderen Ausgleichsregelung künftig aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

„Die Wirtschaft und das bürgerliche Engagement sind auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Durch diesen Gesetzentwurf wird die Akzeptanz für erneuerbare Energien aber ernsthaft gefährdet. Und: er widerspricht dem Ziel Klimaschutz“, so Reichhold abschließend.

Quelle: Marion Buchheit

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