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Baden-Württemberg: Zahl der Verurteilten stieg im Jahr 2019 um fast 5 100

18. September 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Mehr Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten, sowie Drogen- und Gewaltdelikten

Im Jahr 2019 wurden in Baden-Württemberg 109 8001 Personen vor Gericht schuldig gesprochen. Gegenüber 2018 waren dies fast 5 100 Verurteilte oder 4,8 % mehr. Da­mit nahm die Zahl der Verurteilungen nach einem seit dem Jahr 2008 bis 2017 zu beobach­tenden rückläufigen Trend nunmehr bereits im zweiten Jahr in Folge wieder zu. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, war der Anstieg der Schuldsprüche in allen Altersgruppen festzustellen. Dabei lag der Zuwachs in der Gruppe der Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren und bei den Erwachsenen der Altersgruppe 21 Jahre und älter mit jeweils +4,9 % deutlich über dem der Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren mit +3,7 %. Insgesamt wurden 4 300 Jugendliche, 9 000 Heranwachsende und 96 500 Erwachsene rechtskräftig verurteilt.

Nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik mussten sich im Jahr 2019 insge­samt 129 300 Personen vor einem Strafgericht verantworten. Für 19 400 oder 15 % von ihnen endete das Verfahren nicht mit einer Verurteilung, sondern mit der Einstellung (16 400 Fälle) oder aber mit Freispruch (2 900 Fälle)2. Die Verurteiltenquote, also der Anteil der Verurteilten an der Gesamtzahl aller von den Gerichten abgeurteilten Personen, betrug 85 %.

Verurteiltenhäufigkeit in allen Altersgruppen höher als im Vorjahr

Informationen zur Zahl der Verurteilten sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf sind ge­sellschaftspolitisch von besonderer Bedeutung. Allerdings ist bei der Auswertung der Daten zu beachten, dass die Zahl der Gerichtsverfahren durch eine ganze Reihe von Faktoren beeinflusst wird. Dies können bei­spielsweise mögliche Änderungen im An­zeigeverhalten, der Erfolg der Ermittlungsbe­hörden und von Projekten der Kriminal­prä­vention sowie mögliche Ände­rungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und/oder der Sanktionie­rungspraxis der Gerichte und Staatsanwaltschaften sein.

Ganz entscheidend für die Beurteilung der Kriminalitätsbelastung ist aber auch die demografische Struktur und vor allem die Entwicklung der Bevöl­kerung. Um den Einfluss der demogra­fischen Ent­wicklungen auf die Verur­teiltenzahlen auszu­schließen, wird eine demogra­fieberei­nigte Verurteil­tenhäufig­keit (Verurteil­tenzif­fer) berechnet, bei der die Zahl der Ver­urteilten auf die Personen der jeweiligen Bevölke­rungsgruppe bezogen wird. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt, da diese nicht straf­mündig sind. Aus dem Er­gebnis der Strafverfolgungsstatistik zeigt sich, dass im Be­richtsjahr 2019 auch die Verur­teiltenhäufigkeit gegenüber dem Vorjahr weiter ange­stiegen ist, und zwar um 4,5 % auf 1 141. Anders ausge­drückt heißt dies, dass 2019 von jeweils 100 000 Personen im Alter von mindestens 14 Jahren 1 141 Perso­nen we­gen einer Straftat verurteilt wurden, das waren 49 Verurteilte mehr als im Jahr 2018. Im Vergleich zum Anstieg der Verurteiltenzahl (+4,8 %) fiel der Zuwachs der Ver­urteiltenhäufigkeit etwas schwächer aus, weil die Bevölkerung im strafmündigen Alter, also die Bezugszahl zur Berechnung der Verurteiltenziffer, leicht zugenommen hat. In der Alters­gruppe der Jugendli­chen war der Zuwachs der Verurteiltenziffer mit 7,1 % auf 997 am stärksten. Bei den Heranwachsenden nahm die Ziffer um 6,5 % auf 2 422 zu und bei den Erwachsenen um 4,4 % auf 1 094.

Im Ergebnis haben sich damit die Verurteiltenziffern im Jahr 2019 in allen Al­tersgruppen erhöht. In der Altersgruppe der Heranwachsenden war die Verur­teiltenziffer nach wie vor mit Abstand am höchs­ten. Die Verur­teilten­ziffer der Jugendli­chen war bereits seit 2014 niedriger als bei den Erwachsenen.

Von den insgesamt 109 800 Schuldsprüchen im Jahr 2019 wurden rund 89 800 ge­gen Män­ner und 20 000 gegen Frauen ausgesprochen. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Schuldsprüche gegen Männer um 4,7 % (+4 000 Verurteilte) und bei den Frauen um 5,4 % (+1 000 Verurteilte). Die Frauen­quote un­ter den Verur­teil­ten betrug 18,2 %. Nicht einmal jeder fünfte ausgesprochene Schuldspruch betraf eine Frau.

Verurteiltenzahl bei Nichtdeutschen stärker gestiegen als bei Deutschen

Unter den insgesamt 109 800 gerichtlichen Verurteilungen entfielen 46 000 auf Perso­nen, die keinen deutschen Pass besaßen, das waren 6,7 % bzw. 2 900 Schuldsprüche mehr als im Jahr 2018. Die Zahl der deutschen Verurteilten nahm im gleichen Zeitraum um 3,5 % oder 2 100 Verurteilte auf 63 800 zu. Der An­teil der nichtdeutschen Verurteil­ten an den Verurteilten insgesamt stieg von 41,2 % im Jahr 2018 auf nunmehr 41,9 %.

Unter den Nichtdeutschen war der Zuwachs in der Altersgruppe der Erwachsenen mit +7,3 % mit Abstand am größten, gefolgt von den Heranwachsenden mit einem Plus der Verurteilten von 2,8 %. Bei den nichtdeutschen Jugendli­chen war dagegen ein leichter Rückgang der Schuldsprüche um 0,1 % zu beobachten.

Bei den Deutschen nahm die Zahl der Verurteilungen in allen Altersgruppen zu, allen voran bei den deutschen Ju­gendlichen mit +6,5 %. Bei den Heranwachsenden betrug der Zu­wachs +4,3 %, bei den Erwachsenen + 3,2 %. Berücksichtigt man die Bevölkerungs­entwicklung (nichtdeutsche straf­mündige Wohnbevölkerung: +2,8 %, deutsche straf­mündige Wohnbevölkerung: −0,1 %) und berechnet für die Verurteilten insgesamt die demografiebereinigte Verur­teiltenhäufigkeit, so erhöhte sich diese 2019 ge­genüber dem Vorjahr bei den nichtdeutschen Verurteilten um 3,8 %. Bei den deutschen Verur­teilten lag der Zuwachs mit 3,7 % leicht darunter.

Mehr Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten, sowie Drogen- und Gewaltdelikten

Die Verurteilungen konzentrieren sich seit Jahren im Wesentlichen auf nur fünf Strafta­tengruppen. So wurden im Jahr 2019 von den insgesamt 109 800 Verurteilungen 26 800 oder 24,4 % wegen Straßenverkehrsdelikten ausgesprochen. 20 100 Verurtei­lungen (18,3 %) gab es in der Deliktgruppe Betrug und Untreue3, 15 500 Schuldsprü­che (14,1 %) ergingen wegen Diebstahls und weitere 11 100 (10,1 %) wegen Drogendelikten. Auf die unter den fünf Straftatengruppen kleinste Gruppe der Gewaltdelikte entfielen 3 900 Verurteilungen (3,6 %). Im Vergleich zum Vorjahr nahm im Jahr 2019 die Zahl der Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten mit +1 700 Fällen (+6,9 %) zahlenmäßig am stärksten zu. Einen Zuwachs gab es eben­falls bei den Schuldsprüchen wegen Drogendelikten (+1 200 Fälle, +11,9 %) und we­gen Gewaltdelikten (+140 Fälle, +3,8 %). In den Deliktgruppen Betrug und Untreue (−150 Fälle, −0,8 %) sowie Diebstahl (−110 Fälle, −0,7 %) war dagegen ein Rückgang der Verurteilungen zu beobachten.

Geldstrafe mit Abstand am häufigsten verhängt

Bei den insgesamt 109 800 Schuldsprüchen im Jahr 2019 wurde in 87 700 Fällen oder 79,8 % eine Geldstrafe verhängt. 15 300 Per­sonen oder 13,9 % wurden zu einem Frei­heitsentzug in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt. Davon setzten die Ge­richte gut 10 500 zur Bewährung aus, sodass letztlich rund 4 800 Verur­teilte oder 4,3 % aller Verurteilten nach dem Schuldspruch eine Gefängnis­strafe in Form einer Freiheits- oder Jugend­strafe an­treten mussten. Bei den übri­gen fast 6 900 Ver­urteilten oder 6,3 % wurden vor allem Verwar­nungen oder Jugendar­rest so­wie Erziehungsmaß­regeln wie die Erbringung von Ar­beitsleistungen oder die Un­terbringung in einem Heim angeordnet.

Fast 79 % der Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht erfolgten ohne Ge­richtsverhandlung

Von den im Jahr 2019 insgesamt 101 300 Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht wurden 79 900 oder 78,8 % durch Strafbefehl ohne Einspruch des Beschuldigten, also ohne mündliche Gerichtsverhandlung, verhängt4. Von diesen wurden 78 900 Personen oder 98,7 % zu einer Geldstrafe verurteilt. Strafbefehle, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auf Bewährung ausgesprochen wurde, waren mit insgesamt 1 000 Fällen oder 1,3 % aller Strafbefehlsverfahren ohne Einspruch deutlich seltener.

Am häufigsten wurden die Geldstrafen wegen Vermögens-, Eigentums- und Urkunden­delikten5 (31 200 Fälle) verhängt, so beispielsweise wegen Diebstahls6 (10 200 Fälle), des Erschleichens von Leistungen7 (8 300 Fälle) oder wegen Betrugs8 (7 700 Fälle). Bei Strafbefehlen, bei denen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung ausgesprochen wurde, handelte es sich im Wesentlichen ebenfalls um Verurteilungen wegen Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikten5 (420 Fälle), aber im weiteren auch um Strafbefehle wegen Straftaten gegen die Person wie beispielsweise Körper­verletzung9 (180 Fälle).

Die Besonderheit des im deutschen Recht verankerten Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es ein vereinfachtes Verfahren ist, in dem das Gericht ohne mündliche Hauptverhandlung entscheidet und das Urteil durch einen schriftlichen Strafbefehl dem Beschuldigten zustellt. Voraussetzung dafür ist die Anwendung des allgemeinen Strafrechts. Gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte immer Einspruch einlegen und auf diese Weise erreichen, dass doch eine Hauptverhandlung durchgeführt wird. Allerdings ist das Gericht dann nicht an die Strafen aus dem Strafbefehl gebunden. Legt der Angeschuldigte keinen Einspruch ein, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Durch Strafbefehl können nicht alle Delikte geahndet werden, sondern nur Vergehen der sogenannten leichten Kriminalität10.

1Die Ergebnisse im Text wurden bei Werten bis 1 000 Verurteilungen jeweils auf 10, bei Werten über 1 000 auf 100 gerundet.

2Bei den restlichen Fällen handelt es sich um die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung oder das Absehen von Strafe.

3§§ 263 bis 266b StGB.

4Bei den übrigen 21 400 Fällen handelt es sich um Verurteilungen nach Einspruch gegen den Strafbefehl, um Verurteilungen nach vom Richter anberaumten Hauptverhandlung auf einen Strafbefehl und um Verurteilungen ohne vorangegangenen Strafbefehlsantrag.

5§§ 242 bis 305 a StGB.

6§§ 242 bis 244 a StGB.

7§ 265 a StGB.

8§ 263 StGB.

9§§ 223 und 224 StGB.

10§ 12 Abs. 2 StGB.

Weitere Informationen

Hinweis

Ergebnisse für die Stadt- und Landkreise sind nicht verfügbar.

Ein Vergleich mit anderen Bundesländern ist zurzeit nicht möglich, da die Ergebnisse noch nicht vorliegen.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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