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Beschäftigungsduldung: Richtiger Schritt, aber noch zu restriktiv

2. April 2019 | Das Neueste, Politik

(zg) Innenminister Thomas Strobl hat mitgeteilt, dass künftig Ermessensduldungen für ausreisepflichtige Ausländer in Beschäftigung erteilt werden können. Dies ist als Vorgriff auf eine ähnliche Regelung gedacht, die auf Bundesebene zwar geplant ist, sich aber zurzeit verzögert. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat sich bereits seit langem für eine Ausweitung der Beschäftigungsduldung stark gemacht.

„Wir begrüßen diesen Schritt von Innenminister Strobl. In unseren Handwerksbetrieben arbeiten bereits viele gut integrierte Geflüchtete, die bislang keine Rechtssicherheit über ihren Aufenthaltsstatus haben. Auch für ihre Arbeitgeber und Kollegen, die sich mit großem Einsatz bei der Integration engagiert haben, ist diese Unsicherheit oft nur schwer auszuhalten. Deshalb haben wir bereits seit langem eine entsprechende Regelung für diese Gruppe gefordert. Gut, dass die Politik nun auf die Stimmen aus der Wirtschaft eingeht“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Strobl kündigte an, dass sich die Landesregelung am beabsichtigten Gesetzentwurf des Bundes zur Beschäftigungsduldung orientieren solle. Danach wird für die Erteilung einer Beschäftigungsduldung eine bereits existierende Duldung von mindestens zwölf Monaten verlangt.

Reichhold: „Dies ist aus unserer Sicht zu restriktiv. Viele Geflüchtete, die bereits Arbeit im Handwerk gefunden haben, sind mit der großen ´Flüchtlingswelle` 2015/2016 ins Land gekommen. Aufgrund der teils sehr langen Bearbeitungszeiten der Asylverfahren befinden sich viele noch im Status „Gestattung“ oder erst seit kurzem in der Duldung. Diese Menschen und ihre Arbeitgeber würden also nicht von der Neuregelung profitieren. Das ist nicht im Sinne des Handwerks; wir wünschen uns hier eine Verkürzung der Frist.“

Quelle: Marion Buchheit

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