Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 29. Januar 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Bewerbungsphase für Förderung Spitze auf dem Land gestartet

8. August 2025 | Allgemeines, Das Neueste, Gewerbe

Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum

Bis zum 31. August können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem ländlichen Raum Baden-Württembergs für die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben. Ziel des Programms ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Minister Peter Hauk MdL betonte die Bedeutung der KMU für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und die Notwendigkeit ihrer weiteren Förderung.

Förderhöhe und Bedingungen

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt liegt bei 400.000 Euro. Projekte, die erkennbar zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie beitragen, können mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden.

Teilnahmevoraussetzungen

Bewerben können sich KMU mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die im ländlichen Raum Baden-Württembergs ansässig sind und Innovationen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft oder Bioökonomie vorantreiben. Die Bewerbung erfolgt schriftlich über die jeweilige Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.

Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis

Laut Landesentwicklungsplan 2002 sind im Rhein-Neckar-Kreis folgende Gemeinden bewerbungsberechtigt: Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt und Zuzenhausen.

Förderfähige Investitionen

Bezuschusst werden Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Produkte und Dienstleistungen dienen.

Beratung und Kontakt

Unternehmen, die unsicher sind, ob sie einen Antrag stellen können, wenden sich an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Ansprechpartnerin ist Barbara Schäuble, Telefon 06221/522-2501, E-Mail [email protected].

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Das könnte Sie auch interessieren…

Auffahrunfall auf der A6 bei Sinsheim verursacht hohen Sachschaden

Bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn 6 bei Sinsheim ist am Dienstagmorgen ein erheblicher Sachschaden entstanden. Ein 64-jähriger Mann war gegen 9.30 Uhr mit seinem Toyota auf der mittleren Fahrspur in Richtung Heilbronn unterwegs, als sich zwischen den...

Studienkreis Sinsheim verschenkt Rechtschreib-Ratgeber

Fehlerfrei ins zweite Halbjahr: Studienkreis Sinsheim verschenkt Rechtschreib-Ratgeber Der Nachhilfeanbieter Studienkreis in Sinsheim verschenkt ab dem 2. Februar die neue Broschüre „Richtig schreiben — Tipps und Regeln, leicht erklärt“. Die Broschüre richtet sich an...

Polizei stoppt betrunkenen E-Scooter-Fahrer

Am Dienstagmorgen gegen 03:00 Uhr stoppte eine Streife des Polizeireviers Sinsheim in der Dührener Straße einen 39-jährigen E-Scooter-Fahrer, der in Schlangenlinien durch das Stadtgebiet fuhr. Bei der Kontrolle bemerkten die Polizisten sofort Alkoholgeruch im Atem des...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen