Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 18. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Blockierte Rettungswege und Falschparker: Testfahrt der Feuerwehr zeigt Problematik auf

16. Mai 2024 | > Sinsheim, Blaulicht, Das Neueste, Feuerwehr

Bild (Stadt Sinsheim): Test- und Kontrollfahrten von Feuerwehr und Ordnungsamt zeigen die Problematik blockierter Rettungswege durch Falschparker auf.

Zugeparkte Straßen behindern Feuerwehr und Rettungsdienste

Rettungswege freizuhalten ist eine der wichtigsten Regeln, die Autofahrer beachten müssen. Falschparker sind nicht nur lästig, sondern gefährden auch massiv Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Sie stellen ein großes Risiko dar und gefährden mitunter Menschenleben.

Immer wieder gehen bei der Stadtverwaltung Sinsheim Beschwerden ein, dass Autos unzulässig parken. Ordnungsamt und Feuerwehr führen regelmäßige Test- und Kontrollfahrten durch, zuletzt in den Abendstunden des 8. Mai. Weitere Fahrten sind geplant.

„Wir würden Sie gerne retten – wenn Sie uns lassen!“, appelliert die Feuerwehr an die Bürger. „Rücksicht rettet Leben.“

Die Stadtverwaltung weist deshalb an dieser Stelle auf die Bestimmungen des § 12 Straßenverkehrsordnung hin, die das Halten und Parken regeln. Generell ist das Parken auf Straßen nur zulässig, wenn dadurch eine Fahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht unterschritten wird.

Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber.

Das Parken ist außerdem unzulässig…

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. bis zu je 15 Meter vor und hinter Haltestellenschildern,
  3. an engen und unübersichtlichen Straßenstellen,
  4. im Bereich von scharfen Kurven,
  5. auf Gehwegen, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Insbesondere die Punkte 3 bis 5 werden von vielen oftmals vernachlässigt. Sowohl das Parken in engen und unübersichtlichen Straßen sowie in Kurven als auch das Parken auf dem Gehweg stellen jedoch eine Gefährdung und Behinderung für die anderen Verkehrsteilnehmer sowie die Benutzer des Gehweges dar.

Fahrzeugführer werden gebeten, die auf den Grundstücken vorhandenen Stellplätze zum Parken zu benutzen, um die Straße für den Verkehr freizuhalten. Die Stadt Sinsheim wird die Einhaltung der Vorschriften in Zukunft verschärft kontrollieren. Verstöße werden entsprechend geahndet.

Text und Foto: Stadt Sinsheim

Das könnte Sie auch interessieren…

Marco Siesing: Grußwort zum Jahreswechsel 2025/2026

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Weihnachtszeit und die ruhigen Tage bis zum Jahreswechsel schenken uns Momente des Innehaltens – um Rückschau zu halten, neue Perspektiven zu gewinnen und mit Zuversicht und neuer Energie nach vorne zu schauen. In bewegten...

Großfahndung nach Eigentumsdelikt in Sinsheim – PM2

Nachdem bereits über den Vorfall berichtet wurde (https://www.sinsheim-lokal.de/grossfahndung-nach-eigentumsdelikt-in-sinsheim/), hat die Polizei neue Erkenntnisse zu einem Raubdelikt am Dienstagvormittag im Rhein-Neckar-Kreis veröffentlicht. Gegen 10:45 Uhr wurde ein...

WundWunschAktion 2025: Spendenübergabe in Sinsheim

WundWunschAktion 2025 zeichnet gemeinnützige Organisationen in Sinsheim aus Die Josef Wund Stiftung hat im Rahmen ihrer WundWunschAktio 2025 elf gemeinnützige Organisationen am Freitag, 12. Dezember 2025 in Sinsheim ausgezeichnet. Petra Wund, Mitglied des...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen