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Corona-Krise: Grenznahe Dienstleistungen müssen möglich bleiben

26. Oktober 2020 | Allgemeines, Das Neueste

(zg) Ministerpräsident Kretschmann hat sich gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Dreyer und dem saarländischen Ministerpräsidenten Hans trotz der Verschärfung der Corona-Pandemie gegen Einschränkungen im Grenzverkehr ausgesprochen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt diese Zusage; der Verband hatte sich bereits zuvor klar gegen mögliche neue Grenzschließungen positioniert.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass sich die drei Ministerpräsidenten trotz der rapide ansteigenden Infektionszahlen im In- und Ausland gegen erneute Einschränkungen im Grenzverkehr ausgesprochen haben. Bereits im Frühjahr wurden zur Eindämmung der Corona-Pandemie über Nacht grenzüberschreitende Wirtschaftsräume durch Grenzschließungen getrennt. Während für Pendler und Warenlieferungen relativ schnell Lösungen gefunden wurden, waren grenzüberschreitende Handwerksleistungen für längere Zeit nicht möglich. Darunter leiden die international tätigen Handwerksbetriebe bis heute. Zu einer vergleichbaren Situation darf es keinesfalls erneut kommen“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung ist insbesondere für die Grenzregionen von großer Bedeutung, um wichtige Versorgungsleistungen des täglichen Lebens aufrecht zu erhalten – zum Beispiel im Bereich Gas-, Wasserversorgung, Medizintechnik, Bau- und Installationsarbeiten. Reichhold: „Ohne entsprechenden Vertrauensschutz, dass dies auch in Krisenzeiten möglich ist, würde die Bereitschaft zu einer dauerhaften grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit stark abnehmen, mit bereits entstandenen und bleibenden Folgeschäden für die betroffenen Grenzregionen.“

Um dies zu vermeiden, hatte das Handwerk sich bereits im September für eine grundsätzliche Gleichbehandlung der grenzüberschreitenden Handwerksleistungen mit Pendlern und Warenlieferungen ausgesprochen. Die Erbringung von Dienstleistungen müssten von möglichen neuen Quarantäneregeln verlässlich ausgenommen sein, so Reichhold abschließend – natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln.

Das vollständige Papier finden Sie unter: www.bwht.de/grenzdienstleistungen

Quelle: Marion Buchheit

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