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Coronavirus: Wann wird ein Test durchgeführt?

23. März 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery

Gesundheitsamt informiert

(zg) Ist es eine Allergie, eine Erkältung oder habe ich mich mit dem Coronavirus infiziert? Viele besorgte Bürgerinnen und Bürger stellen sich diese Frage – und möchten sich sicherheitshalber auf das Coronavirus testen lassen.

Für eine Testung ist eine telefonische Rücksprache mit dem Gesundheitsamt erforderlich. Für wen und wann ein Test sinnvoll ist, wird nach den Kriterien des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg entschieden, informiert die Behörde. Ein Test sollte demnach bei Personen durchgeführt werden, die

  • grippeähnliche Symptome wie Husten und Fieber aufweisen UND sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet (abrufbar beim Robert-Koch- Institut unter rki.de )  aufgehalten haben

ODER

  • grippeähnliche Symptome wie Husten und Fieber haben UND in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten.

Diese Personen sollten sich telefonisch beim Gesundheitsamt melden. Wird ein Test für erforderlich erachtet, erhalten sie dort einen Code, mit dem sie im Test-Center einen entsprechenden Abstrich vornehmen lassen können.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass eine Laboruntersuchung nur bei Krankheitszeichen durchgeführt wird, um die Ursache abzuklären. Bei gesunden Menschen ist ein Test auf das neuartige Coronavirus nicht aussagekräftig und bietet keine Sicherheit vor einer etwaigen späteren Erkrankung. Zum eigenen Schutz und dem der Mitmenschen sollten deshalb die aktuell angeordneten Maßnahmen – die Vermeidung von Sozialkontakten und die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln – dringend befolgt werden.

Für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg ist die Gesundheitsamt-Hotline unter Tel. 06221 522-1881 (Mo-So von 7:30 bis 19 Uhr) erreichbar.

Für allgemeine Fragen rund um das Coronavirus stehen zudem die Hotlines des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (Tel. 0711 904-39555), des Bundesministeriums für Gesundheit (Tel. 030 346465100) und der Unabhängigen Patientenberatung (Tel. 0800 0117722) zur Verfügung.

Bei medizinischen Notfällen sollte eine Ärztin oder ein Arzt, ein Notdienst bzw. eine Notaufnahme möglichst nur nach telefonischer Voranmeldung aufgesucht werden.

Mit Hilfe des als Anlage beigefügten Diagramms lässt sich eine Selbsteinschätzung des Infektionsrisikos vornehmen.

Quelle: Silke Hartmann

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