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Der Ofen ist aus für die Herdprämie!

23. Juli 2015 | Das Neueste, Die Linke

(zg) Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.Juli 2015  das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Die Zuständigkeit liegt nach Auffassung der Richter bei den Ländern und nicht beim Bund. Damit besteht für die Länder die Möglichkeit, eine entsprechende Leistung einzuführen. Das Betreuungsgeld wurde 2013 auf Initiative der CSU hin eingeführt. Eltern, die ihr Kleinkind nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken, erhalten monatlich 150 Euro.

Für Simon Gramlich, Landtagskandidat um Wahlkreis Neckar-Odenwald,  hat die Bundesregierung lange genug am Grundgesetz vorbei regiert. „Es folgerichtig, dass das Betreuungsgeld abgeschafft wird. Die frei werdenden Milliarden müssen nun in den Kita-Ausbau investiert werden.“

Von Anfang an kritisierte DIE LINKE nach Aussagen von Thomas Wenzel, dass das Betreuungsgeld-Gesetz gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Wenzel ist Landtagskandidat im Walkreis Sinsheim und begrüßt das Urteil  Betreuungsgeld-Gesetz. „Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürgern nach diesem Gesetz eine Prämie dafür erhalten, dass sie auf Leistungen verzichten, auf die sie einen Rechtsanspruch haben und die durch Steuermittel finanziert sind. „

Anzeige SwopperBernd Riexinger, Vorsitzender der Partei DIE LINKE, spannt den Bogen zur gesellschaftspolitischen Bedeutung der Richterentscheidung: „Wir begrüßen, dass die Karlsruher Richter dem Betreuungsgeld eine Absage erteilt haben. Das Betreuungsgeld fördert auf Kosten der Steuerzahler veraltete Rollenmodelle und verwehrt Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung.

Gerade Kinder aus ärmeren Familien sind auf eine bestmögliche Förderung angewiesen. DIE LINKE lehnt das Betreuungsgeld deshalb grundsätzlich als altmodische und unsoziale Herdprämie ab. Das Geld sollte in den Ausbau der Kita-Betreuung für unter dreijährige Kinder und eine bessere Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern investiert werden.

Mit dem heutigen Urteil musste das Bundesverfassungsgericht der Großen Koalition erneut eine Nachhilfestunde in Sachen verfassungskonformer Gesetzgebung erteilen. Zudem ist damit eine weitere Luftnummer aus dem Skurrilitätenkabinett der CSU aus dem Verkehr gezogen worden. Die CSU hat einfach kein Glück mit dem Rechtsstaat.

Leider betrifft das Urteil nur die Bundesebene, die Länder können an dieser Regelung festhalten. Ich hoffe jedoch, dass das Urteil trotzdem das politische Ende dieser bayrischen Schnapsidee einläutet.

Das Betreuungsgeld verschärft mit der Anrechnung auf ALG II die soziale Kluft zwischen armen und reichen Kindern und deren Eltern. Wer ein Betreuungsgeld nur davon abhängig macht, dass keines der frühkindlichen Bildungsangebote in Anspruch genommen wird, macht ein weiteres Mal deutlich, dass es nicht um eine bestmögliche Förderung von Kindern geht, sondern um die Konservierung veralteter Rollenbilder.“ 

Quelle: Christian Anschütz

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