Investitionen in das Anlagevermögen sind für jedes wachsende Unternehmen unerlässlich. Doch wie werden die Kosten für teure Anschaffungen wie Maschinen, Fahrzeuge oder eine neue IT-Ausstattung steuerlich behandelt? Hier kommt die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, ins Spiel. Sie ist ein zentrales Instrument der Buchhaltung (https://buchhaltungs-leitfaden.de/), das es ermöglicht, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines langlebigen Wirtschaftsguts nicht sofort, sondern über seine gesamte Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe geltend zu machen. Dadurch wird der zu versteuernde Gewinn planmäßig über mehrere Jahre gemindert.
Doch was ist die AfA? Die Absetzung für Abnutzung ist die steuerrechtliche Methode, um den Wertverlust von Anlagegütern durch Gebrauch und Zeitablauf bilanziell abzubilden. Gemäß § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird der Wert eines Wirtschaftsguts planmäßig über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Das Ziel ist es, die finanzielle Belastung einer Investition realistisch auf die Jahre zu verteilen, in denen das Gut zum unternehmerischen Erfolg beiträgt, und so die Steuerlast fair zu gestalten.
Die Grundlage für jede Abschreibung ist die korrekte Erfassung der Anschaffungskosten. Um hier von Anfang an für Klarheit und eine saubere Dokumentation zu sorgen, sollte die Bezahlung für Anlagegüter stets über ein separates Geschäftskonto erfolgen. Dies schafft nicht nur eine transparente Trennung zwischen betrieblichen und privaten Finanzen, sondern liefert auch einen eindeutigen Nachweis für das Finanzamt. Ein dediziertes Konto vereinfacht die Zuordnung von Zahlungen und erleichtert der Buchhaltung die Ermittlung der exakten Abschreibungsbasis.
Die richtige Methode wählen: Lineare vs. degressive AfA
Für die Verteilung der Anschaffungskosten gibt es hauptsächlich zwei Methoden. Die lineare AfA ist der Standardfall, bei dem jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben wird. Die degressive AfA erlaubt hingegen höhere Abschreibungen in den ersten Jahren und wird vom Gesetzgeber zeitweise zur Förderung von Investitionen zugelassen.
| Merkmal | Lineare AfA | Degressive AfA |
| Berechnungsbasis | Gleichbleibend von den Anschaffungskosten | Sinkend vom jeweiligen Restbuchwert des Vorjahres |
| Abschreibungsbetrag | Jedes Jahr gleich hoch | In den ersten Jahren hoch, sinkt im Zeitverlauf |
| Anwendung | Standardmethode, immer zulässig | Nur für bewegliche Wirtschaftsgüter und nur in bestimmten, gesetzlich definierten Zeiträumen erlaubt |
| Vorteil | Einfach, konstant und gut planbar | Hohe Steuerersparnis in den ersten Jahren, fördert Liquidität nach einer Investition |
Die AfA-Tabelle: Offizieller Wegweiser für die Nutzungsdauer
Ein entscheidender Faktor für die Berechnung der AfA ist die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“. Um diese nicht willkürlich festlegen zu müssen, stellt das Bundesfinanzministerium offizielle AfA-Tabellen zur Verfügung. Diese Listen enthalten Richtwerte für Hunderte von Anlagegütern, von A wie „Aktenvernichter“ (8 Jahre) bis Z wie „Zentrifuge“ (10 Jahre). Ein PKW wird beispielsweise in der Regel über 6 Jahre abgeschrieben, Laptops und Computer über 3 Jahre und Büromöbel über 13 Jahre. Die Anwendung dieser Tabellen schafft Rechtssicherheit bei Betriebsprüfungen.
Sonderfall: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Nicht für jede kleine Anschaffung muss eine mehrjährige Abschreibung durchgeführt werden. Für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es eine Vereinfachungsregel. Liegen die Anschaffungskosten eines beweglichen, abnutzbaren und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsguts unter einer bestimmten Grenze (aktuell 800 € netto), kann es im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. Das spart erheblichen Verwaltungsaufwand.










