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Die Praxis muss nicht noch verordnet werden

26. September 2014 | Das Neueste, Politik

(zg) In der heutigen Anhörung der CDU-Landtagsfraktion zum geplanten Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg bekräftigte der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) seine Ablehnung des Gesetzvorhabens der Landesregierung: „Die Weiterbildungsbeteiligung in Baden-Württemberg kann man nicht per Gesetz erhöhen, das Bildungszeitgesetz bringt keinen Zusatznutzen“, machte Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel in der Anhörung deutlich. „Die Landesregierung sollte auf das Gesetz verzichten.“

Die Handwerksbetriebe hätten schon längst verstanden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre wichtigste Ressource sind und sie ihnen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung anbieten müssen. Insofern gäbe es keinerlei gesetzlichen Handlungsbedarf. Auch würden viele Betriebe ihre Beschäftigten zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes oder zur politischen Weiterbildung unentgeltlich freistellen. „Doch eine gesetzliche Verpflichtung für das Unternehmen lehnt das Handwerk ab“, so Vogel. „Politische Weiterbildung oder die Weiterbildung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes sind ganz klar Privatsache der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!“

Mit Sorge betrachte das Handwerk im Übrigen eine Zunahme staatlicher Eingriffe in die Mechanismen der Wirtschaft. Das geplante Bildungszeitgesetz könne in einer Reihe genannt werden mit dem Gesetzlichen Mindestlohn, der Frauenquote in den Aufsichtsgremien und der Fahrradstellplatzpflicht.

Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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