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Ein Jahr DSGVO: Mehr Aufwand für Handwerker

27. Mai 2019 | Das Neueste, Gewerbe

(zg) Seit 25. Mai 2018 gelten in Europa die neuen Datenschutz-Regeln. Für das Jahr 2020 hat der Gesetzgeber eine Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Europäische Kommission vorgesehen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) nimmt den Jahrestag zum Anlass und fordert Anpassungen der DSGVO, damit kleine Betriebe besser mit Datenschutz zurechtkommen.

„Die DSGVO sorgt nach wie vor für Aufregung. Der bürokratische Aufwand für die Handwerksbetriebe ist durch die Verordnung enorm gestiegen. Sie verarbeiten in der Regel weder eine hohe Anzahl an Daten noch besonders sensible Daten. Die Betriebe stellen kein hohes Risiko für den Datenschutz dar und sollten deshalb vom Gesetz nicht zu stark belastet werden“, kritisiert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

So sieht das Handwerk zum Beispiel bei den Regeln für die Aufbewahrung von Unterlagen Verbesserungspotenzial. Denn es muss genau dokumentiert werden, wie lange und warum diese aufbewahrt werden. Ebenfalls kritisch: Betriebe, die hoheitliche Tätigkeiten ausführen wie beispielsweise Bezirksschornsteinfeger, sind dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Für diese Betriebe im Land entstehen dadurch immense Kosten und ein hoher bürokratischer Aufwand.

„Aus Sicht des baden-württembergischen Handwerks ist eine Evaluierung in 2020 zu spät. Die Ansätze für Verbesserungen liegen klar auf der Hand. Wir erwarten, dass diese so schnell wie möglich angegangen werden und die Politik damit nicht bis 2020 wartet“, moniert Reichhold abschließend.   

Quelle: Marion Buchheit

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