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Fast 60 % weniger Anträge auf Insolvenzverfahren

2. Dezember 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Baden-Württemberg: 99 angemeldete Unternehmensinsolvenzen im August 2020

Im August 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg 361 Insolvenzverfahren von Unternehmen und Privatpersonen beantragt, das waren 510 Verfahren oder 58,6 % weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden im August 2020 insgesamt 99 Unternehmensinsolvenzen angemeldet, das war gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat ein Rückgang um 61 Verfahren oder 38,1 %. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 861 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen.

Neben den Unternehmen beantragten auch 262 Privatschuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat war hier der Rückgang um 449 Verfahren bzw. 63,2 % noch deutlich höher. 150 dieser Privatinsolvenzen wurden von Verbrauchern, so beispiels­weise Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslosen oder Auszubildenden gestellt. In den übrigen 112 Fällen handelte es sich um Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätiger, also von abgemeldeten, nicht mehr aktiven Unternehmen, sowie ehemals vollhaf­tende Gesellschafter von Personengesellschaften, Nachlässen und Gesamtgutver­fahren1.

Entscheidend für die geringe Zahl der Insolvenzanträge dürfte das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens sein, das im Juli 2020 verabschiedet wurde und für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren in Kraft tritt. Er sieht in seinem Kern eine Verkürzung des regelmäßigen Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre vor. Auf Grund dessen kann vermutet werden, dass überschuldete Privatpersonen ihre Insolvenzanträge zunächst zurückgestellt haben. Des Weiteren dürfte die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen auch von den besonderen staatlichen Finanzhilfen und der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bestimmt sein.

1Unter dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen verstanden, das die Ehegatten in die Ehe einbringen und während der Ehe erwerben. Es handelt sich um gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Gesamtgutinsolvenzverfahren zählen zu den Sonderinsolvenzverfahren.

Weitere Informationen

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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