Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 03. Februar 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Fertiggaragen: Recht auf Widerruf bestätigt

29. Mai 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Wer außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag abschließt, kann diesen mit wenigen Ausnahmen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Um dieses Recht auf Widerruf einzuschränken, legen manche Unternehmer allerdings viel Kreativität an den Tag. So auch die Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG, die nun in zwei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az I 4 U 51/16 und I 4 U 50/16) ihre Berufung jeweils zurücknahm.

„Seit fast zehn Jahren beschweren sich bei uns regelmäßig Verbraucher über die Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG,“ sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Firma versuchte mit verschiedenen Tricks, das Widerrufsrecht von Verbrauchern zu umgehen.“. Nach der neuesten Masche wies Exklusiv-Garagen das Widerrufsrecht von Verbrauchern mit der Begründung zurück, nach dem Gesetz sei ein solches Widerrufsrecht ausnahmsweise ausgeschlossen. Denn der Verbraucher habe schließlich die Garage nach eigenen Wünschen individualisiert und der Vertrag betreffe den Bau eines neuen Gebäudes. „Die Vorstellung, dass die Lieferung und Montage einer aus Standardkomponenten zusammengestellten Fertiggarage dem Bau eines neuen Gebäudes gleichkomme, ist völlig lebensfremd“, betont Dunja Richter, „Und erst recht spielt es für das Bestehen des Widerrufsrechts keine Rolle, dass sich die Verbraucher die Designs ihrer Garage aussuchen durften.“

Anzeige SwopperDas OLG Hamm bestätigte diese Einschätzung der Verbraucherzentrale und empfahl der Beklagten dringend, die gegen die Urteile des LG Detmold (Az: 6 O 57/14 u. 6 O 11/15) eingelegten Berufungen zurückzunehmen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale haben die nunmehr rechtskräftig gewordenen Urteile eine nicht zu unterschätzender Bedeutung: „Das OLG Hamm hat klargestellt, dass die Firma Exklusiv-Garagen Verbraucher über deren Widerrufsrecht hätte belehren müssen. Da dies unterblieben ist, können Betroffene, die erst kürzlich einen Vertrag abgeschlossen haben, bei der Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob Ihnen möglicherweise nicht auch noch heute ein Widerrufsrecht zusteht“, rät Dunja Richter.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

WM 2026 Kostenfalle ?

Wird die FIFA Fußball WM 2026 zur Kostenfalle für Fußballfans? Die FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko wird eines der absoluten Highlights des Kalenderjahres und das nicht nur aus sportlicher Sicht, denn ein Event eines solchen Ausmaßes...

BMW rollt Hang hinab und verursacht hohen Sachschaden

Zu einem Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden kam es am Mittwochmittag in der Neuwiesenstraße. Ein 37-jähriger Mann hatte gegen 13:25 Uhr seinen BMW am rechten Fahrbahnrand abgestellt und war gerade ausgestiegen, als sich das Fahrzeug plötzlich selbstständig...

Auffahrunfall auf der A6 bei Sinsheim verursacht hohen Sachschaden

Bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn 6 bei Sinsheim ist am Dienstagmorgen ein erheblicher Sachschaden entstanden. Ein 64-jähriger Mann war gegen 9.30 Uhr mit seinem Toyota auf der mittleren Fahrspur in Richtung Heilbronn unterwegs, als sich zwischen den...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen