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Für alte Holzöfen endet 2017 die Schonfrist

11. November 2017 | Allgemeines, Das Neueste

Verbraucher haben noch gut zwei Monate Zeit: Bis Ende des Jahres müssen die ersten alten Kamine und Kachelöfen stillgelegt oder ausgetauscht werden. Jochen Schneider, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, beantwortet die wichtigsten Fragen:

Warum müssen die Heizöfen ausgetauscht werden?

Alte Kamin- und Kachelöfen stoßen viele Schadstoffe aus und belasten dadurch die Umwelt. Daher sieht die Bundesimmissionsschutzverordnung vor, dass alte Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen nach und nach aus dem Verkehr gezogen werden. Für Verbraucher macht der Austausch auch ökonomisch Sinn, da moderne Feuerstätten einen höheren Wirkungsgrad haben und dadurch weniger Holz benötigen.

Welche Heizöfen sind betroffen?

Alle Öfen, die bis einschließlich 1984 gebaut wurden und die geforderten Grenzwerte für Emissionen nicht einhalten, müssen bis Jahresende ausgetauscht werden. Ende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.

Wie hoch sind die Grenzwerte?

Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. März 2010 in Betrieb gingen, dürfen nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter ausstoßen.

Gibt es Ausnahmen?

Tatsächlich sind offene Kamine und Kochherde, sowie historische Modelle, die vor 1950 hergestellt wurden, ausgenommen. Auch Hausbesitzer, die ausschließlich mit ihrem Kachelofen heizen, müssen ihn nicht stilllegen, selbst wenn er sehr alt ist.

Wo bekommen Verbraucher mehr Informationen?

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale beantwortet alle Fragen rund um die Themen Heizen und den effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie informiert anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Beratungstermine sind unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 809 802 400 erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

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