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Gemeinsame Kontrollen von Lkw-Fahrern – über 50%-Beanstandungsquote

7. Februar 2019 | Das Neueste, Polizei

Sinsheim / Rhein-Neckar-Kreis / BAB 6 (ots)

Erstmalig fand am Montagmorgen auf der Tank- und Rastanlage Kraichgau-Süd eine Sonderkontrolle zur Überprüfung der bestehenden Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer, mit dem Schwerpunkt des unerlaubten Verbringens der regelmäßigen Wochenruhezeit im Führerhaus, statt. Die seit Mai 2017 in Kraft getretene Änderung des deutschen Fahrpersonalgesetzes (FpersG) verbietet es den Fahrern ihre einzuhaltende wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden im Lkw zu verbringen. Dies soll sicherstellen, dass Fahrer ausgeruht unterwegs sind und eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch Übermüdung ausgeschlossen wird.

Insgesamt wurden 40 LKW-Fahrer in der Zeit von 05:00 Uhr bis 10:00 Uhr durch die Spezialisten der Verkehrsgruppe „gewerblicher Güter- und Personenverkehr“ des Polizeipräsidiums Mannheim überprüft. Unterstützt wurden sie dabei von Beamten der Wasserschutzpolizeistation Mannheim, Kontrolleuren des BAG, sowie Spezialisten der Verkehrspolizei Karlsruhe.

Mehr als die Hälfte der Kontrollierten wurden beanstandet. 18 Fahrer und deren Unternehmer gelangten zur Anzeige, da die Fahrer ihre regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden unerlaubt im LKW verbrachten. Drei Fahrer kommen wegen anderen fahrpersonalrechtlichen Verstößen zur Anzeige.

Bei den zeitintensiven Kontrollen, die bis 1,5 Stunden pro Lkw beanspruchen kann, werden die Fahrerkarte und das Kontrollgerät vor Ort ausgelesen und ausgewertet. Zudem werden die Frachtpapiere der letzten Tage eingesehen. Wird ein Verstoß festgestellt, wird dieser zur Anzeige gebracht. Bei ausländischen Fahrern wird eine Sicherheitsleistung in Höhe des Bußgeldes in Bar erhoben – das kann nochmals bis zu einer Stunde beanspruchen. Bei einem Verstoß drohen dem Fahrer bis zu 500 EUR Bußgeld, für den Unternehmer werden 1.500 EUR fällig.

Bei einem ausländischen LKW-Fahrer wurde neben dem Verstoß gegen die Bestimmungen zur Wochenruhezeit zusätzlich ein Kabotageverstoß festgestellt. Die Überprüfung der Frachtpapiere ergab, dass er statt der zulässigen drei Transporte insgesamt acht Transporte in der Bundesrepublik durchgeführt hat. Gegen den Unternehmer des Fahrers wurde eine Sicherheitsleistung von 7.750 EUR erhoben.

Insgesamt wurden mehr als 30.000 EUR an Sicherheitsleistungen bei der durchgeführten Sonderkontrolle erhoben. Aufgrund der hohen Beanstandungsquote von über 50 % werden die Kontrollmaßnahmen auch in Zukunft fortgesetzt.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim


Weitere Polizeiberichte aus Sinsheim
und der Umgebung in unserer Rubrik: Blaulicht

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