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Gesetz unzureichend: Unerlaubte Telefonwerbung lässt nicht nach

23. Dezember 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Im Oktober 2013 trat das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken, das sogenannte „Anti-Abzocke-Gesetz“, in Kraft. Seitdem sind telefonisch geschlossene Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen nur noch wirksam, wenn Verbraucher sie schriftlich bestätigen. Trotz der verschärften Regeln werden Verbraucher aber weiterhin von aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon belästigt.

Eine bundesweite Online-Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt, dass unerlaubte Telefonwerbung noch immer ein massives Problem ist: Von 5.500 befragten Verbrauchern erhielten über 90 Prozent Werbeanrufe, eine große Mehrheit der Betroffenen hatte einer Telefonwerbung zuvor nicht zugestimmt. „Die Gefahr für Verbraucher, durch offensive Verkaufstaktiken am Telefon überrumpelt zu werden, ist weiterhin groß ist“, bestätigt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Anzeige SwopperDie Umfrage lief von Anfang Juli 2014 bis Mitte November 2015. Im gleichen Zeitraum gingen bei den Verbraucherzentralen bundesweit 19.500 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen und am Telefon untergeschobenen Verträgen ein.

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen außerdem, dass nicht nur Anbieter von Gewinnspielen Verbraucher mit unerwünschten Anrufen belästigen. „Ein großer Teil der unerlaubten Werbeanrufe geht auch auf das Konto von Telefonanbietern oder Energieversorgern“, weiß Richter. „Die Zahlen machen deutlich, dass unerlaubte Telefonwerbung immer noch ein großes Problem ist. Die gesetzlichen Regelungen sind unzureichend und müssen dringend nachgebessert werden.“ Verbraucher können sich mit Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe an die Verbraucherzentrale wenden. Verhalten Anbieter sich rechtswidrig, kann die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte einleiten.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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