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Gesundheitsamt gibt Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen in der ambulanten Pflege

7. April 2020 | Das Neueste, Gesundheit

(zg) Eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ist besonders für ältere, chronisch kranke Menschen und Menschen mit Risikofaktoren gefährlich und kann zu schwerverlaufenden Atemwegsinfektionen führen. Deshalb sind diese Risikogruppen besonders vor einer Infektion zu schützen. Hierzu können und müssen auch die Pflegekräfte der ambulanten Dienste in Heidelberg und im Landkreis in der derzeitigen schwierigen Situation ihren Beitrag leisten, teilt das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, mit.

„Wir wissen um die Qualität der hiesigen ambulanten Pflegedienste, aber auch um deren Dilemma: Die Pflegerinnen und Pfleger wollen für ihre Patienten und Kunden da sein, ihnen zuhören, sie versorgen und trösten – dürfen dabei aber gleichzeitig nicht die eigene Gesundheit oder die der Seniorinnen und Senioren gefährden“, erläutert Dr. Schwertz, der das Gesundheitsamt leitet. Es sei außerordentlich wichtig, die ambulante Versorgung aufrecht zu erhalten und den Erkrankten schnelle Hilfe zukommen zu lassen. In einem Schreiben an die ambulanten Pflegedienste hat sein Amt daher Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen in der ambulanten Pflege zusammengestellt, um die dort tätigen Mitarbeitenden bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen.

So wird neben allgemeinen Informationen zum Erreger (SARS-CoV-2) und der Erkrankung (Covid-19) auf Basismaßnahmen zum Schutz vor einer Infektion hingewiesen – etwa die möglichst tägliche Aktualisierung des Informationsstandes durch RKI-Empfehlungen oder möglichst wenige Wechsel bei der Personalzuordnung. „Die Umsetzung der präventiven Schutzmaßnahmen, insbesondere der Schutz vor Tröpfcheninfektion ist besonders wichtig“, erklärt Dr. Britta Knorr, Ärztin im öffentlichen Gesundheitsdienst. In dem Brief, den alle ambulanten Pflegedienste in Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis erhalten haben, wird außerdem auf die Vorgehensweise bei Verdachtsfällen aufmerksam gemacht: Sobald Symptome auftreten, muss der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin verständigt werden. Diese/r sollte dann unverzüglich einen Abstrich veranlassen. „Ganz wichtig: Die Pflegekräfte vor Ort müssen sofort bei den ersten Krankheitszeichen Schutzmaßnahmen bei der Betreuung oder der Pflege einleiten und dürfen nicht warten, bis das Testergebnis vorliegt“, informiert Dr. Knorr. Auch pflegende Angehörige sollten die oben genannten Schutzmaßnahmen beachten und im Verdachtsfall den behandelnden Arzt informieren.

Das Gesundheitsamt, so Leiter Dr. Schwertz zusammenfassend, wolle in dieser dynamischen Lage ein starker Partner für die ambulanten Pflegedienste sein. Gemeinsam gelte es, zum Eigenschutz der Pflegekräfte und vor allem dem Schutz der Patienten sowie Kunden alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die dazu beitragen, eine Übertragung des Virus zu vermeiden.

Quelle: Silke Hartmann

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