Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 05. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Halloween: Scherze und ihre Folgen

30. Oktober 2017 | Blaulicht, Das Neueste

Sachbeschädigungen sind kein Kavaliersdelikt

(zg) In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween: Kinder ziehen von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch: „Süßes, sonst gibt`s Saures“ Geschenke oder spielen Streiche. Doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar.

„Viele Streiche sind schlicht Sachbeschädigungen. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden“ betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Wer zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe `verschönert´, muss mit einer Strafe rechnen“, so Klotter weiter.

Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z.B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen. Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen. Wenn der Täter ermittelt wird, muss er den Schaden ersetzen bzw. bezahlen. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.

Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nicht mitgemacht haben, sondern nur dabei waren: Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.

Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht den Notruf 110 zu wählen.

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streiche spielen gewisse „Spielregeln“ eingehalten werden, damit alle Spaß haben und niemand zu Schaden kommt.

Mehr zum Thema Vandalismus unter:

http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/taeter-von-vandalismus/

http://www.polizeifürdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung.html

Anzeige SwopperQuelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Das könnte Sie auch interessieren…

Starke Strukturen für Diabetespatienten

GRN-Klinik Sinsheim für Diabetes-Engagement ausgezeichnet Die GRN-Klinik Sinsheim wurde von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erneut mit dem Qualitäts-Siegel „Klinik mit Diabetes im Blick“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung würdigt Kliniken, die Menschen mit...

Vereinsliste und Vereinsgründung

Plattform und Informationen für Vereine – Stadt Sinsheim bittet um Meldung Die Stadt Sinsheim bietet allen Sinsheimer Vereinen auf der städtischen Homepage eine zentrale Plattform zur Veröffentlichung ihrer Vereinsdaten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können...

Rückkehr zur Weihnachtszeit: Das Sherlock Langbein Museumsspiel ist wieder zurück!

Von Sinsheim aus ist es nur ein Katzensprung nach Hirschhorn am Neckar und dieser romantische Ort ist nicht nur aufgrund seiner Burg ein beliebtes Ziel für Touristen aus der gesamten Region, sondern auch aufgrund der zahlreichen sowie facettenreichen...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen