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Handwerk sieht Handlungsbedarf bei Soloselbstständigen

9. März 2015 | Das Neueste, Politik

(zg) Das baden-württembergische Handwerk beschäftigt die wirtschafts- und sozialpolitisch bedenkliche Situation vieler Soloselbstständiger. Der Beirat des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT) hat eine Resolution zum Thema verabschiedet.

In Deutschland gibt es 4,5 Millionen Selbstständige – viele davon sind ohne Mitarbeiter. Im Handwerk trifft dies auf 42,5 Prozent beziehungsweise rund 360.000 Unternehmen zu. „Der gesetzliche Mindestlohn hat zum Ziel, dass jeder von seiner Hände Arbeit leben kann. Aber was ist mit den Soloselbstständigen? Hier tickt eine sozialpolitische Zeitbombe“, gibt BWHT-Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel zu bedenken. Laut dem Deutschen Institut der Wirtschaft in Köln verdient ein Viertel weniger als 8,50 Euro die Stunde, 10 Prozent der Ein-Mann-Betriebe arbeitet gar für durchschnittlich 4,85 Euro pro Stunde.

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„Gerade im Handwerk ist die Tendenz zur Soloselbstständigkeit stark steigend. Gründe dafür sind vor allem die Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2004, die EU-Osterweiterung und neue Modelle der Arbeitsorganisation“, so Vogel. Auch wenn es im Einzelfall unterschiedliche Beweggründe und finanzielle Lagen gebe, erwirtschafte hier ein signifikanter Teil der Soloselbstständigen nicht genügend Einkommen und befände sich in einer prekären Lebenssituation – auch mit Blick auf das Alter.

Dieser unbefriedigenden Tatsache hat sich der Beirat des BWHT angenommen und eine Resolution verabschiedet, die konkrete Ansatzpunkte für Verbesserungen aufzeigt. Das Papier plädiert für den Erhalt der zulassungspflichtigen Handwerksberufe – denn nur die damit verbundene Meisterausbildung vermittle das nötige inhaltliche Rüstzeug für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Ebenso wichtig sei es aber auch, eine allgemeine Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungspflicht mit einem angepassten Prämien- und Beitragssystem einzuführen sowie Beratungs- und Betreuungsangebote zu verbessern. Da sich Soloselbstständigkeiten nicht selten an der Grenze zur Scheinselbstständigkeit oder Schattenwirtschaft bewegen, macht das Papier auch in dieser Hinsicht Vorschläge.

Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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