Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 15. November 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Nein zu vergabespezifischem Mindestlohn

26. Februar 2013 | Das Neueste, Politik

Landestariftreuegesetz verfehlt Zielsetzung

(zg) „Gut gemeint, schlecht gemacht“, auf diesen Nenner brachte der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), Oskar Vogel, die Meinung des Handwerks zum Gesetzentwurf der Landesregierung Baden-Württemberg eines Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft unterstrich er erneut die Bedenken der Branche.

Vor dem Hintergrund einer nahezu vollständigen Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit begrüße der BWHT grundsätzlich gesetzgeberische Mechanismen, die kleinere und mittlere Betriebe vor Wettbewerbsverzerrungen schützen, sagte Vogel. Damit ein solches Gesetz auf Landesebene Sinn mache, müsse es über das bestehende gesetzliche Regelwerk in den besonders schutzwürdigen Branchen des Baugewerbes, des Dachdecker-, Elektro-, Gebäudereiniger- sowie des Maler- und Lackiererhandwerks hinausgehen. Außerhalb des Bereichs der öffentlichen Personenverkehrsdienste sieht der vorliegende Gesetzentwurf aber keine vergabespezifische Pflicht zur Einhaltung von in Baden-Württemberg geltenden Tarifverträgen vor. Vogel: „Um jedoch faire Wettbewerbsbedingungen in unserem Bundesland zu garantieren, wäre es gerade erforderlich, die einschlägigen Flächentarifverträge der relevanten Branchen in Baden-Württemberg heranzuziehen.“ Betriebe, die durch regionale Tarife auf hohe Stundenlöhne festgelegt sind, seien nach dem Gesetzentwurf nicht vor externer Dumping-Konkurrenz geschützt.

Ein vergabespezifisches Mindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde lehne der Handwerkstag ab, weil dies zu konkreten Eingriffen in die Tarifautonomie führe. Vogel: „Wir würden eine Regelung wie in Rheinland-Pfalz begrüßen, wonach allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen stets einem vergabespezifischen Mindestentgelt vorgehen, auch wenn sie betragsmäßig darunter liegen.“ Vogel bezweifelte außerdem, dass die öffentlichen Auftraggeber flächendeckend in der Lage seien, die mit diesem Gesetz einhergehenden Kontrollpflichten zu erfüllen. Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nach- und Verleihunternehmen verursachten erheblichen bürokratischen Mehraufwand und höhere Kosten. Nicht zuletzt bleibe fraglich, ob die vorgesehene Nachweiskette den datenschutzrechtlichen Bestimmungen standhalte.

Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Einbruch in Einfamilienhaus

Täter entwendet hochwertige Tasche und Geldbeutel Am Donnerstag ist es in der Danziger Straße im Rhein-Neckar-Kreis zu einem Einbruch in ein Einfamilienhaus gekommen. Der oder die unbekannte Täter verschafften sich zwischen 7 und 19.40 Uhr gewaltsam Zutritt, indem...

Landesauszeichnung für das Auto-Technik-Museum e. V.

Technik Museen Sinsheim Speyer als ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber geehrt Ende Oktober 2025 wurde das Auto-Technik-Museum e. V. vom Land Baden-Württemberg als „Ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz“ ausgezeichnet. Mit der Ehrung würdigt das Land...

Tripsdrill: Tradition trifft Innovation

Erlebnispark Tripsdrill erhält Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg Der Erlebnispark Tripsdrill ist am 12. November 2025 von Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in Stuttgart mit der Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet worden....

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen