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Handyversicherungen: Von kurios bis überflüssig

28. Dezember 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Wer zu Weihnachten ein neues Smartphone verschenkt, hat oft noch im Elektronikmarkt eine Handyversicherung heiß empfohlen bekommen. Für allerlei Schadensfälle soll die Versicherung eine finanzielle Absicherung bieten. Verbraucherfreundlich sind die Vertragsbedingungen jedoch nur selten.

„Ob eine Handyversicherung überhaupt sinnvoll ist, ist schon fraglich“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „Klar ist aber: Die Vertragsbedingungen müssen rechtlich einwandfrei gestaltet sein.“ Gerade bei Handyversicherungen geht vieles am Bedarf der Verbraucher vorbei. So wollen Versicherer in manchen Fällen den Schaden gar nicht übernehmen. Oder Verbraucher sollten laut Versicherungsbedingungen nicht nur das defekte Gerät, sondern auch das komplette ursprüngliche Zubehör aus dem originalen Lieferumfang in eine Filiale des Elektronikmarktes mitbringen. „Fehlt ein ursprüngliches Zubehörteil muss der Verbraucher davon ausgehen, dass die Versicherung nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Das ist eine unzulässige Benachteiligung“, erklärt Grieble. Gegen diese unzulässige Bedingung ging die Verbraucherzentrale Baden Württemberg bereits erfolgreich vor: Ein großes Versicherungsunternehmen, welches diese Vertragsbedingungen zusammen mit einem bundesweit tätigen Multimedia Unternehmen angeboten hatte, gab nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Damit darf das Unternehmen sich nicht mehr auf diese Klausel berufen oder diese weiter verwendet.

Anzeige SwopperGenerell rät Grieble, beim Kauf von Elektronikgeräten nicht voreilig eine Versicherung abzuschließen: „Versicherungsbedingungen können problematisch, die Beratung vor Ort unzureichend sein. Man wird in einem Elektrogeschäft selten Verkäufer finden, die sich sehr gut mit Versicherungen auskennen.“ Gute Information und Beratung ist aber wichtige Voraussetzung für einen passenden Versicherungsschutz.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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