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„Heiße“ Küchenutensilien sicher verwenden

13. Februar 2016 | Allgemeines, Das Neueste

Pfannenwender, Mikrowellengeschirr, Silikon-Backformen oder buntes Kindergeschirr aus Melamin tragen meist Hinweise für eine sichere Verwendung. Das Problem: Sie sind oft schlecht lesbar, unverständlich oder nicht dauerhaft angebracht. Das haben die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck festgestellt. Mit einem Videoclip und einem Pocketplaner informieren sie nun über den sicheren Umgang mit Gebrauchsgegenständen aus Kunststoff.

„Viele Hersteller kommen ihrer Kennzeichnungspflicht aus unserer Sicht nicht ausreichend nach“, sagt Carolin Traub, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Da die von Kunststoffgebrauchsgegenständen ausgehenden Risiken Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht immer bekannt und die Angaben der Hersteller oft unzureichend sind, geben wir mit unserem Material eine praktische Hilfestellung“, so Traub weiter. Zu wissen, dass bestimmte Kunststoffe – wie beispielsweise Melamin nur Temperaturen von etwa 70° Celsius vertragen, kann nicht vorausgesetzt werden. So sind Fehlverwendungen wie die Erhitzung von Melamingeschirr in der Mikrowelle über 70° Celsius möglich. Schädliche Stoffe können dann aus dem Material auf Lebensmittel übergehen. Wenn solche wesentlichen Hinweise nur auf der Verpackung oder einem Aufkleber gestanden haben, können Verbraucher die wichtigen Unterschiede im täglichen Gebrauch nur schwer erkennen.

Anzeige SwopperIm neuen Video der Reihe „Verbraucherschutz in 100 Sekunden“, erfahren die Zuschauer auf unterhaltsame Weise vom Protagonisten Bernd und seiner Freundin den richtigen Umgang mit Küchenutensilien. Infomaterial zum schnellen Nachschlagen erhalten Verbraucher kostenlos in Form eines handlichen Pocketplaners in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Dieser informiert über die Bedeutung der wichtigsten Symbole auf Küchengebrauchsgegenständen wie „nicht für die Mikrowelle geeignet“, „nicht für den Geschirrspüler geeignet“ und die Bedeutung von Temperaturangaben.

Doch Verbraucherinformation allein reicht nicht aus. „Wir fordern, dass Hinweise für eine sichere Verwendung in Wort und Bild gut lesbar, verständlich und dauerhaft auf den Produkten angebracht werden“, betont Traub. Sollte dies nicht freiwillig geschehen, muss die entsprechende EU Verordnung nachgebessert und präziser gefasst werden.

Weitere Informationen:

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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