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Hitze und Trockenheit verschärfen Waldbrandgefahr

6. August 2015 | Allgemeines, Das Neueste

WaldzustandsberichtDie heißen Temperaturen der kommenden Tage führen zu einem deutlich gestiegenen Waldbrandrisiko im Land. Fast flächendeckend wird die zweithöchste Stufe 4 erreicht, die hohe Gefahr bedeutet. Waldbrandgefahr besteht vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern, insbesondere in der nördlichen Rheinebene zwischen Rastatt und Mannheim. Dieser Zustand wird voraussichtlich bis zum Wochenende anhalten. Angekündigte Schauer – vor allem im Südosten – werden nur zu kurzer Entspannung führen.

„Die für die kommenden Tage angekündigten hohen Temperaturen werden die Waldbrandgefahr im Land wieder dramatisch ansteigen lassen. Waldbesucherinnen und Waldbesucher sollten in den nächsten Tagen unbedingt Vorsichtsmaßnahmen beachten“, sagte Forstminister Alexander Bonde. Dazu gehöre unter anderem die Beachtung des Rauchverbotes im Wald. Auch das Grillen sei nur an offiziellen Grillplätzen erlaubt. „Wichtig ist es, Feuer an den erlaubten Plätzen stets zu beaufsichtigen und beim Verlassen komplett zu löschen. Denn mehr als die Hälfte der Waldbrände entsteht durch Fahrlässigkeit und kann vermieden werden. Sollte es doch einmal zu einem Brand kommen, ist es wichtig, diesen sofort und mit möglichst genauer Ortsangabe zu melden“, sagte Bonde.

Anzeige SwopperDie Waldstruktur im Land mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren. „Trotzdem sollten Waldbesucher gerade bei hoher Waldbrandgefahr die gebotenen Regeln berücksichtigen“, sagte der Minister.

Regeln beim Waldbesuch

Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Im Brandfall

Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald

ForstBW

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex WBI

Quelle: Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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