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In der Sperrzone II gilt wegen der ASP aber nach wie vor das Wegegebot

25. September 2025 | Allgemeines, Das Neueste

In den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises ist die Pilzsaison angelaufen

Im Herbst läuft für viele Pilzliebhaberinnen und Pilzliebhaber die Saison auf Hochtouren. Nach einem relativ kühlen und regnerischen Sommer wird eine besonders gute Ernte erwartet, denn Pilze benötigen für ihr Wachstum ausreichend Boden- und Luftfeuchtigkeit. Beliebte Speisepilze in der Region sind verschiedene Steinpilz-Arten, Maronen-Röhrlinge, Krause Glucken, Birkenpilze, Rotkappen und Austernseitlinge, wie das Kreisforstamt mitteilt. Auch der Parasolpilz, zu den Riesen-Schirmlingen gehörend, erfreut sich großer Beliebtheit. Pfifferlinge hingegen kommen hier nur vereinzelt vor.

Wer erfolgreich sammeln möchte, sollte über Grundkenntnisse in Baumarten verfügen. Viele Pilze leben in Symbiose mit bestimmten Bäumen: Sie verbessern die Wasseraufnahme des Baumes, während sie im Gegenzug Nährstoffe aus dessen Photosynthese erhalten. Diese Zusammenarbeit findet an den Feinwurzeln statt.

Nicht jeder gefundene Pilz ist essbar. Oftmals kommt es zu Verwechslungen, die schwerwiegende oder sogar tödliche Folgen haben können. Daher gilt der Grundsatz: Nur das sammeln, was man sicher kennt. Wer einen neuen Pilz probieren möchte, sollte sich vorher unbedingt Rat bei Pilzexpertinnen oder -experten einholen. Kontakte zu lokalen Pilzsachverständigen sind auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Mykologie zu finden: dgfm-ev.de.

Pilze sammeln: Mengenbegrenzung, Rücksicht und ASP-Sperrzonen beachten

Neben der Verwechslungsgefahr gibt es weitere wichtige Aspekte, die Pilzsammlerinnen und -sammler beachten sollten. Die meisten Pilze sind geschützt, daher darf pro Tag nur eine Menge für den Eigenbedarf gesammelt werden – also so viel, wie für eine Mahlzeit verzehrt werden kann. Beim Sammeln sollte zudem Rücksicht auf andere Pilze, Tiere und Pflanzen genommen werden. Zu junge Pilze, die gerade erst aus dem Boden kommen, sollten stehen gelassen werden, damit sie ihre Sporen noch verteilen können.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Afrikanische Schweinepest (ASP). In bestimmten Gebieten, den sogenannten Sperrzonen, gelten Wegegebote, die Pilzsammler einhalten müssen. Wer in einer Sperrzone sammelt, verstößt gegen die Vorgaben und riskiert Bußgelder. Schilder an den Waldeingängen machen auf die Sperrzonen aufmerksam und informieren über geltende Regeln.

Im Rhein-Neckar-Kreis liegt die Sperrzone II derzeit unter anderem in den Städten und Gemeinden Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Heddesheim, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Schriesheim, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach, Dossenheim und Edingen-Neckarhausen. Pilzsammlerinnen und -sammler sollten vor jeder Tour prüfen, ob ihr geplantes Sammelgebiet betroffen ist, um mögliche Verstöße zu vermeiden.

Alle Infos rund um die Afrikanische Schweinepest gibt es unter:
www.rhein-neckar-kreis.de/asp

Bildinformationen (Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

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