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Ist die DSGVO alltagstauglich?

24. Januar 2019 | Technik & IT

Mittlerweile kommt wirklich niemand mehr um die Auswirkungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herum. Ob beim Besuch einer Webseite, beim Zahnarzt oder auch bei der Autoreparatur werden wir um unser Einverständnis zur Erhebung von persönlichen Daten gebeten. Rein theoretisch steht jedem das Recht zu, dieser Erhebung zu widersprechen doch in der Regel machen sich die meisten Verbraucher aber gar keine Gedanken um ihre Daten.

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Unsicherheit auf allen Seiten

Mit der DSGVO wurde ersichtlich, wie viele Bereiche des Alltags tatsächlich mit Datenschutz zu tun haben. So müssen Betriebe und Unternehmen beispielsweise auf die Kommunikation mit Kunden über WhatsApp verzichten, da dies nicht datenschutzkonform ist. Patienten beim Arzt oder auch Werkstattkunden müssen bei der Übergabe ihres Fahrzeugs eine Datenschutzerklärung unterschreiben. Unsicherheit herrscht hier sowohl auf Verbraucherseite als auch auf Unternehmensseite. Um hohe Bußgelder zu vermeiden sind Unternehmen sicherlich daran interessiert keine datenschutzrechtlichen Fehler zu machen, viele Kunden unterschreiben nur ungern, auch wenn immer betont wird, die Daten lassen sich im Nachhinein auf Anfrage löschen.

Kuriose Auswüchse

Vor allem in Verbindung mit dem Internet und dem Speichern von personenbezogenen Daten von großen Unternehmen konnte man in der letzten Zeit von der DSGVO hören. Doch die 2018 in Kraft getretene Verordnung wirkt sich darüber hinaus auch auf Bereiche aus, die nicht viel mit der digitalen Welt zu tun haben. Dabei kann es zu teils obskuren Auswirkungen kommen. Zahlreiche Webseiten und Online-Dienste sind aus Europa gar nicht mehr aufrufbar.

Seit der DSGVO müssen Webseiten ihre Nutzer darauf hinweisen, ob und wann welche Daten von ihnen erhoben oder gespeichert werden. In diesem Zusammenhang sind alle europäischen Webseitenbetreiber, ob große Unternehmen oder Einzelpersonen, verpflichtet, sich an die sogenannte Cookie-Richtlinie zu halten. Da die DSGVO eine rein europäische Angelegenheit ist, verwundert es wenig, wenn sich ausländische Unternehmen den strengen Richtlinien nicht einfach beugen. Viele Unternehmen haben daher den Aufruf ihrer Seite aus europäischen Ländern heraus unterbunden. Populäre Beispiele sind hier etwa die Zeitungen Los Angeles Times und Chicago Tribune, auf deren Seiten man aus Deutschland heraus nicht zugreifen kann. Dies ist bis heute der Fall.

Wie gut funktioniert die DSGVO tatsächlich?

Aufgrund der zahlreichen Unsicherheiten und teilweise auch der Benachteiligung europäischer Internetnutzer soll die DSGVO nun einer Prüfung unterzogen werden. Die EU-Kommission soll demnach bis zum 25. Mai 2020 einen Bericht vorlegen, aus welchem ersichtlich werden soll, ob und wie gut die Verordnung überhaupt funktioniert. An sich ist das etwas völlig normales, nicht selten werden Verordnungen einige Zeit nach in Kraft treten auf ihre Tauglichkeit überprüft, um sie eventuell zu ergänzen oder zu verbessern. Das Problem an der Sache ist jedoch, dass die EU-Kommission nicht in der Lage ist, umfangreiche Zahlen und Fakten zu präsentieren, anhand derer sich die Wirksamkeit feststellen ließe. Zwar liegen teilweise Daten vor, die eine Bewertung möglich machen, doch ohne beispielsweise eine Statistik über verhängte Bußgelder, geschweige denn deren Höhe lässt sich sicherlich kein abschließendes Urteil fällen. Man darf gespannt sein, was in dem am 25. Mai einsehbaren Bericht stehen wird und ob sich daraus Konsequenzen für die bisherige Umsetzung ergeben.

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