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18. Juli 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises empfiehlt

Neue Regelungen für den Heizungstausch

Seit 1. Juli 2015 gilt das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg, das neue und erweiterte Bestimmungen für Hauseigentümer enthält. „Vor dem Hintergrund des Klimaschutzes geht es dabei vor allem um den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung in Gebäuden“, berichtet Ralf Schmidt, Leiter des Baurechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises.

„Jeder Hauseigentümer, der seine bestehende Heizungsanlage austauscht oder eine neue erstmalig einbaut, muss demnach mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien decken“, ergänzt Schmidt, der ausdrücklich darauf hinweist, dass diese Vorgaben nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude gelten. Ein Nachweis über deren Umsetzung muss der unteren Baurechtsbehörde innerhalb von 18 Monaten nach der Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage vorgelegt werden.

Anzeige SwopperMöglichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, gibt es viele. Ein Beispiel ist der sogenannte Sanierungsfahrplan, mit dem die Vorgaben bei Wohngebäuden bereits zu einem Drittel, bei Nichtwohngebäuden sogar komplett abgedeckt werden können. Er beinhaltet eine energetische Gesamtbetrachtung des Gebäudes und zeigt den Eigentümern auf, wie sie ihr Gebäude auf ein gutes energetisches Niveau bringen können.

„Die Baurechtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises empfiehlt allen Hauseigentümern, sich im Falle eines anstehenden Heizungstausches bereits frühzeitig zu informieren und entsprechende Angebote einzuholen. Professionelle Energieberatungen bietet im Rhein-Neckar-Kreis unter anderem die Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis gGmbH, besser bekannt als KliBA“, weiß Amtsleiter Schmidt.

Neben den entsprechenden Fachbetrieben ist auch das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises Ansprechpartner und steht für Fragen gerne unter den Telefonnummern 06221 522-1463 und 06221 522-1716 oder per E-Mail an [email protected]<mailto:[email protected]> zur Verfügung.

Informationen zum Gesetz sowie zu verschiedenen Beratungsangeboten gibt es auch auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter www.um.baden-wuerttemberg.de<http://www.um.baden-wuerttemberg.de> unter der Rubrik „Energie“ sowie auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württembergs unter www.rp.baden-wuerttemberg.de<http://www.rp.baden-wuerttemberg.de>.

Quelle: Rhein Neckar Kreis

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