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Jugendhilfeausschuss verbessert deutlich die finanziellen Rahmenbedingungen in der Vollzeit- und Bereitschaftspflege

3. Dezember 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

(zg) Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreis hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig deutliche finanzielle Verbesserungen für Pflegefamilien und Bereitschaftspflegeeltern beschlossen. „Durch die Verbesserungen bei den Pflegeformen Vollzeitpflege und insbesondere bei der Bereitschaftspflege, hoffen wir, mehr Familien für diese Aufgaben gewinnen zu können“, sagt die Leiterin des Kreisjugendamtes, Susanne Keppler.

Vollzeitpflege ist eine Form der Erziehungshilfe des Jugendamts, bei der Kinder und Jugendliche vorübergehend oder auf Dauer außerhalb ihres elterlichen Zuhauses untergebracht sind – und zwar nicht in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung, sondern in einem privaten Wohn- und Lebensumfeld. Das Leben in einer anderen Familie sowie das hohe Maß an gegenseitiger Sorge sind Garanten für ein entwicklungsförderndes Lebens- und Lernumfeld. „Die Vollzeitpflege ist besonders geeignet, Kindern mit einer schwierigen und belastenden Vergangenheit nachhaltig eine positive Entwicklung zu ermöglichen“, erläutert Amtsleiterin Keppler. Da jedes Pflegekind anders ist, braucht es – bezogen auf die Lebensformen, die kulturelle und religiöse Prägung sowie die individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen – eine größtmögliche Vielfalt an Pflegeeltern- und Pflegefamilienkonstellationen. Um diese zu erhalten, möchte das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises die Vollzeitpflege für engagierte und interessierte Pflegepersonen attraktiv gestalten. Dies geschieht zum einen durch finanzielle Leistungen, zum anderen durch engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, die Pflegefamilien bei ihren Aufgaben unterstützen.

400 Pflegefamilien im Jahr 2017

Die Pflegeeltern erhalten für die Versorgung, Unterhaltung und Erziehung des Pflegekindes das sogenannte Pflegegeld. Dieses soll den gesamten wiederkehrenden Bedarf decken. Im Jahr 2017 erhielten 400 Pflegefamilien vom Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis Pflegegeld. Hierfür tätigte der Kreis Ausgaben in einer Gesamthöhe von etwa 4,1 Millionen Euro. Da die Vollzeitpflege eine wichtige und unverzichtbare Hilfeform der Jugendhilfe ist und es landesweit vergleichbare Rahmenbedingungen für die Vollzeitpflege geben sollte, hat der Landesjugendhilfeausschuss im April dieses Jahres Empfehlungen beschlossen, an denen sich nun auch der Rhein-Neckar-Kreis in weiten Teilen orientiert. So stimmte auf Vorschlag der Kreisverwaltung nun der Jugendhilfeausschuss einer Reihe von zusätzlichen Beihilfen wie etwa erhöhten Zuschüssen beim Kauf von Arbeitskleidung oder bei besonderen Ereignissen wie Taufe oder Einschulung zu. Die jährlichen Mehraufwendungen des Kreisjugendamtes durch die vorgeschlagenen Zusatzleistungen werden auf ca. eine halbe Million Euro geschätzt.

Eine weitere sehr wichtige Pflegeform ist die Bereitschaftspflege. Dort werden Kinder vorübergehend untergebracht, wenn sie in Not geraten sind, nicht bei ihren Eltern leben können und kurzfristig Schutz und Geborgenheit benötigen. Das Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis verfügt im Landesvergleich mit derzeit 21 Familien mit 26 Inobhutnahme-/Bereitschaftspflegeplätzen über die höchste Anzahl an familiengebundenen und sehr kindgerechten Inobhutnahmeplätzen.

53 Belegungen von Kindern in Bereitschaftspflegefamilien

Im vergangenen Jahr kam es im Landkreis bei über 80 Anfragen vom Allgemeinen Sozialen Dienst zu 53 Belegungen von Kindern in Bereitschaftspflegefamilien, davon war die Hälfte der Kinder im Alter von 0 bis 1,5 Jahren, der Rest im Alter von 1,5 bis 3 Jahren. „Die hohe Nachfrage zeigt, dass es sehr wichtig ist, einen großen Bestand an familiären Bereitschaftspflegeplätzen vorzuhalten, um den sehr belasteten Kindern ein familienorientiertes Umfeld mit festen Bezugspersonen zu bieten, die der teuren Heimunterbringung vorzuziehen ist“, erläutert die Sozialdezernentin Stefanie Jansen. Für Säuglinge gibt es übrigens überhaupt keine Alternative zur Bereitschaftspflege, da stationäre Jugendhilfeeinrichtungen auf sie nicht eingerichtet sind.

Um weiterhin Familien für eine Bereitschaftspflege zu gewinnen und vorhandene Bereitschaftspflegeeltern zu halten, erfolgen an sie zukünftig höhere Pflegegeldzahlungen – das beschlossen die Kreisrätinnen und Kreisräte einstimmig. Bisher hat das Kreisjugendamt die ersten 12 Monate in der Bereitschaftspflege den gesetzlich festgelegten pauschalierten Betrag für die Pflege und Erziehung in Höhe von 272 Euro pro Monat verdreifacht, danach verdoppelt. Zukünftig erhalten Bereitschaftspflegefamilien durchgehend den vierfachen Betrag für die Pflege und Erziehung. Die Mehrkosten für eine verbesserte Pflegegeldgewährung werden auf rund 105.000 Euro jährlich geschätzt.

Doch nicht nur die finanziellen Leistungen sind für Pflegepersonen von Bedeutung, sie bedürfen auch nichtmonetärer Leistungen wie Fortbildungsangebote und qualifizierter Beratung. Hier bietet das Kreisjugendamt einiges: Der Pflegekinderdienst führt zum Beispiel für potenziell interessierte Pflegefamilien in einem Seminar über sechs Abende hinweg Veranstaltungen durch, die zum Thema Vollzeitpflege umfassend informieren, beraten und fortbilden. Zusätzlich bietet das Kreisjugendamt für seine Pflegepersonen dreimal im Jahr spezielle Fortbildungen an. So gab es in den vergangenen Jahren Fortbildungen zu den Themen Bindungsstörungen von Pflegekindern, Medienarbeit und Digitalisierung. Diese Veranstaltungen stoßen bei Pflegefamilien auf große Resonanz. Für die Bereitschaftspflegefamilien hält das Kreisjugendamt zusätzlich einen speziellen Bereitschaftspflegeabend bereit, in dem die Möglichkeit einer fachlich begleiteten Fallbesprechung besteht. Erstmalig wird noch dieses Jahr ein für die Bereitschaftspflegefamilien kostenfreier Kurs zur Ersten Hilfe an Säuglingen als Vorbereitung für die Aufnahme eines Bereitschaftspflegekindes angeboten.

„Die finanziellen Verbesserungen für Pflegefamilien durch die Zusatzleistungen und die verbesserten Leistungen für Bereitschaftspflegeeltern führen zu einer geschätzten Kostensteigerung in Höhe von jährlich etwa 600.000 Euro. Wenn man aber bedenkt, dass eine stationäre Versorgung in einer Jugendhilfeeinrichtung ungefähr dreimal so teuer ist als die Unterbringung in einer Pflegefamilie, ist diese Kostensteigerung absolut vertretbar“, so die für Jugend und Soziales zuständige Dezernentin Stefanie Jansen.

Der Kreis bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen für Personen an, die an der Tätigkeit als Pflegeeltern oder Bereitschaftspflegeeltern interessiert sind. Die nächste Infoveranstaltung findet am Mittwoch, 30. Januar 2019, von 16.30 bis 18.30 Uhr statt. Weitere Auskünfte erhalten Interessierte im Sekretariat des Pflegekinderdienstes unter der Telefonnummer 06221/522-1520.

Quelle: Silke Hartmann

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