Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 13. August 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

sinsheim@ekxakt.de

Aktuelle Nachrichten und News aus Sinsheim und Umgebung

Kellerdeckendämmung: Schluss mit kalten Füßen

27. Februar 2018 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Kalte Füße gehören im Erdgeschoss eines älteren Hauses mit nicht beheiztem Keller oft dazu.

Abhilfe schafft die Dämmung der Kellerdecke, die auch nachträglich angebracht werden kann. Sie verbessert den Wohnkomfort und ist eine schnelle und preisgünstige Energiesparmaßnahme.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät Hauseigentümer und Bauherren zur fachgerechten Dämmung der Kellerdecke

„Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das zeigt sich dann an erhöhten Heizkosten und kalten Füßen im Erdgeschoss“, erklärt Jochen Schneider, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen. Je nach Gebäude können die Bewohner insgesamt rund fünf bis sieben Prozent Energie sparen.“

Dennoch dämmen viele Hausbesitzer die Kellerdecke nicht. Die Kellerdeckendämmung ist nicht wie die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich vorgeschrieben. Aber wer die Kellerdecke eines Wohngebäudes freiwillig dämmt, kann damit das in Baden-Württemberg gültige Erneuerbare-Wärme-Gesetz teilweise erfüllen. Das Gesetz verpflichtet Verbraucher, beim Heizungswechsel mindestens 15 Prozent erneuerbare Energien zu verwenden. Um dies zu erreichen sollte das Material eine geringe Wärmeleitfähigkeit besitzen. Diese gibt der Wärmedurchgangskoeffizient an, auch U-Wert genannt. Er darf maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreichen. Hausbesitzer können dann einen Zuschuss aus dem Programm 430 der staatlichen KfW-Förderbank beantragen.

Zu den Details der Kellerdämmung beraten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Sie informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Beratungstermine sind unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 809 802 400 erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

Anzeige Swopper

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Beim Ein- oder Ausparken Auto beschädigt und abgehauen – Zeugenaufruf

Unfallflucht auf Parkplatz in Sinsheim – Polizei sucht Zeugen Auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in der Neulandstraße hat ein bislang unbekannter Autofahrer am Montagnachmittag einen geparkten Peugeot beschädigt und ist anschließend geflüchtet. Eine 56-jährige...

Polizei sucht Zeugen nach Sachbeschädigung durch Explosion eines Briefkastens – Zeugenaufruf

Briefkasten in Sinsheim gesprengt – Polizei sucht Zeugen In der Nacht zum 28. Juni 2026 wurde in der Schlesienstraße ein Briefkasten an einer Hauswand durch eine Explosion beschädigt. Die Polizei sucht nun Zeugen. Gegen 2.15 Uhr wurden mehrere Anwohner durch einen...

Brandgefahr auf dem Friedhof

Erhöhte Brandgefahr: Stadt bittet auf Friedhöfen um Verzicht auf Grablichter Wegen der aktuell trockenen Witterung und der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Vegetationsbränden bittet die Stadt Sinsheim darum, auf den Friedhöfen im gesamten Stadtgebiet bis auf...