Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 25. Juni 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Klarheit in Sicht: Bundesgerichtshof verweist Flugpreis-Verfahren an EuGH

4. Mai 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Buchen Verbraucher einen Flug im Internet, müssen sie sofort erkennen können, wie viel er kostet. Die Germanwings GmbH erschwerte dies, indem sie auf ihrem Internetportal den Preis für Flüge nur in Britischem Pfund anzeigte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ging gerichtlich dagegen vor. Heute verwies der Bundesgerichtshof das Verfahren an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der Frage, in welcher Währung Flugangebote im Internet angegeben werden müssen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg begrüßt es, dass nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheidet, wie die europarechtliche Vorgabe zu verstehen ist, dass der Flugpreis in der jeweiligen „Landeswährung“ anzugeben ist; ob es hierfür also auf den Abflugort, den Ort des Vertragsschlusses oder des Wohnsitzes des Reisenden ankommt. „Wenn Germanwings bei einem Flug von London nach Stuttgart den Preis nicht in Euro, sondern in Pfund angibt, obwohl der Flug online von einem deutschen Verbraucher auf einer deutschen Internetseite bei einer deutschen Fluggesellschaft gebucht wird, ist das Verbrauchertäuschung“, sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württem¬berg. „Es darf nicht sein, dass Verbraucher den Flugpreis erst selbst umrechnen müssen“, erklärt sie. Denn Verbraucher können so nicht sofort erkennen, wie viel der Flug letztendlich kostet, was den Preisvergleich erheblich erschwert. Zudem können ihnen zusätzliche Kosten entstehen, wenn sie mit ihrer Euro-Kreditkarte in Pfund zahlen. „Insoweit kann nichts Anderes gelten, als wenn Verbraucher über ein deutsches Online-Reisebüro einen Urlaub in London buchen. In beiden Fällen erwartet der Verbraucher zu Recht eine Preisangabe in Euro.“, erklärt Richter.

„Dass der BGH das Verfahren an den EuGH verweist, zeigt, wie wichtig die rechtliche Klärung dieser Sachlage ist“, betont Dunja Richter. Dies hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln (AZ 6 U 61/15) noch anders gesehen und das für Verbraucher positive Urteil des Landgerichts Köln (AZ 84 O 2/15) aufgehoben. Eine Revision durch den BGH wollte es nicht zulassen. Die Verbraucherzentrale musste sich daher mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den BGH wenden, um eine Entscheidung herbeizuführen.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

30-Jähriger von zwei aggressiven Männern heimgesucht – Zeugenaufruf

Bargeldforderung unter Vorhalt eines Baseballschlägers – Polizei nimmt Vater und Sohn fest In den frühen Morgenstunden ist es im Ortsteil Reihen zu einem mutmaßlichen Erpressungsdelikt gekommen, bei dem zwei Männer im Alter von 49 und 31 Jahren festgenommen wurden....

Motorradfahrer bei Verkehrsunfall schwer verletzt

Motorradfahrer bei Verkehrsunfall in Sinsheim schwer verletzt Bei einem Verkehrsunfall im Bereich der Einmündung Mittelstraße/Schrennweg ist am Dienstagmorgen ein 65-jähriger Motorradfahrer schwer verletzt worden. Nach Angaben der Polizei war ein 48-jähriger Fahrer...

Moderne Diagnostik und Therapie bei Gallen- und Harnsteinen

Moderne Diagnostik und Therapie bei Gallen- und Harnsteinen Medizinische Vortragsveranstaltung in der GRN-Klinik Sinsheim am 1. Juli Steinerkrankungen der Gallenwege und des Harntrakts zählen zu den häufigsten Erkrankungen des Verdauungs- und Harnsystems. Millionen...