Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 15. Mai 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Kündigung nicht hinnehmen

13. Februar 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Die Kündigungswelle der Bausparkassen reißt nicht ab. Kunden müssen das nicht hinnehmen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über die Rechtslage und gibt Hinweise, wie Betroffene sich gegen angedrohte und ausgesprochene Kündigungen wehren können.

Die LBS Baden-Württemberg hatte im Dezember angekündigt, dass sie Bausparverträge, die schon mindestens 10 Jahre zuteilungsreif sind, am 13. Februar 2015 kündigen würde. Die Bausparkasse BHW hat bereits Kündigungen zum 1. Juli 2015 ausgesprochen, die Bausparkasse Wüstenrot zum 24. Juli 2015. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, ihre Ansprüche zu prüfen und stellt einen Musterbrief zur Verfügung, um Widerspruch gegen die Kündigung zu erklären.

Die Kündigungsrechte, auf die sich die Bausparkassen aktuell berufen, sind vertraglich nicht vereinbart worden. „Jahrzehntelang haben die Bausparkassen von billigen Bauspareinlagen profitiert. Jetzt, da die Rechnung nicht mehr aufgeht, kündigen sie die Verträge“ kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, das Verhalten der Bausparkassen. Bei der jüngsten Kündigungswelle von nicht voll angesparten Bausparverträgen berufen sich die Kassen auf ein Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nr. 2 BGB und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Mainz (Az. 5 O 1/14). „Nach unserer Auffassung zieht die Begründung des Gerichts nicht. Betroffene sollten ihre rechtlichen Ansprüche prüfen und Klagen gegen die Bausparkassen in Betracht ziehen“, so Nauhauser. Die Verbraucherzentrale hat eine rechtliche Einschätzung zu aktuellen Kündigungen mit Informationen zum weiteren Vorgehen und einen Musterbrief für Verbraucher auf ihrer Homepage zusammengestellt: www.vz-bw.de/bausparkassen

Aktuelle Überlegungen, den Bausparkassen nachträglich per Gesetz ein Kündigungsrecht einzuräumen, kritisiert die Verbraucherzentrale: „Eine solche Schützenhilfe des Gesetzgebers würde dem Bausparen vollständig den Boden entziehen“, sagt Nauhauser.

Anzeige Swopper

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Waibstadt: 9-Jähriges Kind wird von Auto erfasst

Waibstadt - Kind überquert unvorsichtig die Fahrbahn und wird von Auto erfasst Am Montagnachmittag gegen 16:15 Uhr staute sich aufgrund einer Ampelanlage der Verkehr auf einer Fahrbahnseite der Hauptstraße. Als eine 9-Jährige die Hauptstraße auf Höhe der Nummer 7...

Breitbandversorgung in Hoffenheim: Vertragsabschlüsse noch möglich!

Vertragsabschlüsse noch möglich Der Ausbau des schnellen Internets in den Stadtteilen schreitet voran. Von Anfang an stand der eigene Ausbau im Vordergrund, da die Infrastruktur dann in städtischer Hand liegt. Im Auftrag der Großen Kreisstadt Sinsheim nimmt der...

Vollsperrung Parkhaus Dr.-Sieber-Halle

Vollsperrung am 15. und 16. Mai Das Parkhaus Dr.-Sieber-Halle ist am Mittwoch, 15. Mai und Donnerstag 16. Mai 2024 aufgrund der jährlichen Grundreinigung und Sicherheitsbegehung komplett gesperrt. Ab Freitag, 17. Mai 2024 ist das Parkhaus wieder uneingeschränkt...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive