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Landesfamilienpass 2019 ab sofort erhältlich

22. Dezember 2018 | Allgemeines, Das Neueste

Auch 2019 ermöglicht der Landesfamilienpass Kindern und Familien wieder vergünstigte Eintrittspreise zu spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Zum 40-Jährigen Jubiläum ist das Angebot noch besser auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet.

Der Landesfamilienpass feiert 40-Jähriges Jubiläum und ermöglicht Kindern und deren Familien auch im kommenden Jahr wieder vergünstigten Eintritt zu spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte ab sofort kostenlos bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.

Die Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen und Attraktionen reicht vom Porsche-Museumin Stuttgart bis hin zum Europapark in Rust. Auch zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besichtigen.

Angebot noch besser zugeschnitten

„Der Landesfamilienpass bietet seit nunmehr 40 Jahren die tolle Möglichkeit, Geschichte, Kultur und Menschen unseres Landes kennenzulernen“, so Minister Manne Lucha. „Damit dies auch in Zukunft so bleibt, schneiden wir das Angebot ab sofort noch besser auf die Bedürfnisse von Kindern zu. Das bedeutet, dass jetzt auch ein getrenntlebender Elternteil, die Großeltern oder eine andere Bezugsperson die Kinder zu den Angeboten begleiten kann und von der Vergünstigung profitiert.“

Bislang war die Nutzung des Landesfamilienpasses auf Personen beschränkt, die mit den Kindern in häuslicher Gemeinschaft zusammenwohnen. Getrenntlebende Bezugspersonen, etwa ein Elternteil, Oma und/oder Opa, Patentante und/oder Patenonkel, waren von den Leistungen des Passes ausgeschlossen.

Künftig können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Neue Kooperationspartner des Landesfamilienpasses

Ab 2019 können Familien mit dem Landesfamilienpass auch den Schwaben-Park bei Kaisersbach, das Brezelmuseum in Erdmannhausen bei Marbach am Neckar, das Dornier-Museum in Friedrichshafen und die Sinn-Welt im Jordanbad in Biberach besuchen.

Sozialministerium: Informationen zum Landesfamilienpass und Listen aller teilnehmenden Einrichtungen und Attraktionen

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration

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