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Marktcheck Regionalwerbung: Was ist wirklich regional?

3. Juni 2016 | Allgemeines, Das Neueste

Regionalität ist ein wichtiges Kriterium beim Lebensmittelkauf. Doch Begriffe wie „regional“ oder „aus der Region“ sind rechtlich nicht geschützt. Ob regionale Angaben eine echte Einkaufhilfe oder eher Verwirrspiel sind, wollten die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck wissen. Die Untersuchung zeigt: Regionalwerbung erfolgt oft unspezifisch und ist im schlimmsten Fall sogar irreführend.

Bundesweit haben die Verbraucherzentralen stichprobenartig 121 Produkte in Supermärkten, Discountern und Bioläden unter die Lupe genommen, davon 63 mit dem blau-weißen Regionalfenster und 58 mit sonstiger Regionalwerbung. Untersucht wurden neben Eiern, Milch- und Fleischprodukten auch Obst und Gemüse.

Anzeige SwopperWas kann das Regionalfenster?

„Das Regionalfenster gibt Auskunft über Region, Ort der Verarbeitung sowie Anteil der verwendeten regionalen Zutaten“, so Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zwar bieten Lebensmittel mit dem freiwilligen Regionalfenster auf der Verpackung eine gute Orientierung beim Einkauf, allerdings sind diese noch nicht in allen Supermärkten zu finden. „Aber auch ein genauer Blick aufs Etikett ist nötig, denn Produkte mit Regionalfenster können deutschlandweit vermarktet werden.“ Zudem schwankt der Anteil regionaler Zutaten bei Mischprodukten wie Wurstwaren stark. Mindestens 51 Prozent des Produkts müssen aus der angegebenen Region stammen. Bei Sülzfleischwurst fanden die Verbraucherschützer in der Stichprobe beispielsweise nur gut die Hälfte an regionalen Zutaten, bei Bratwurst hingegen 94 Prozent. Unterschiedlich ist, wie viel Regionalität Verbraucher für ihr Geld bekommen. Teilweise sind mehrere Bundesländer zu einer Region zusammengefasst. Doch weder Großregionen erfüllen nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Erwartungen der meisten Konsumenten an ein regionales Produkt noch weite Transportwege, wenn die Orte der Produktion und des Verpackens weit auseinanderliegen.

Wie steht es um sonstige Regionalwerbung?

„Das Beste von hier“, „Gutes aus der Heimat“ oder „nah“ sind typische Beispiele für Regionalwerbung. Doch solche Hinweise sind unspezifisch und häufig nicht nachvollziehbar. Dahinter verbergen sich teilweise erhebliche Entfernungen und meist eine unklare Herkunft der Rohstoffe. Ein Beispiel: Eine Wurst wurde mit der Angabe „aus maximal 30 Kilometer Umkreis“ beworben, hergestellt wird diese aber in einem 130 Kilometer entfernten Fleischwerk, die Herkunft der Rohstoffe bleibt unklar. Auch Obst und Gemüse wird als „regional“ beworben, obwohl nur die verpflichtende Herkunftsangabe „Deutschland“ zu finden ist.

„Oft bleibt bei unspezifischer Regionalwerbung unklar, ob nur die Verarbeitung der Rohstoffe in der Gegend stattfindet und wie die Region definiert ist“, kritisiert Christiane Manthey „Manchmal ist lediglich der Firmensitz oder die Rezeptur regional, während die Zutaten weiter reisen mussten. Dies ist für Kunden irreführend.“ Aus Sicht der Verbraucherzentrale reichen die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht aus, um einen transparenten Einkauf regionaler Produkte zu ermöglichen und vor irreführender Werbung zu schützen. „Das Regionalfenster ist ein Schritt in die richtige Richtung, dennoch sind gesetzliche Vorgaben, neutrale Kontrollen und Sanktionen erforderlich, um der unseriösen Werbeflut einen Riegel vorzuschieben“, betont Manthey. Eine erste Maßnahme wäre es, wenn Werbung mit Regionalität Produkten vorbehalten wäre, die mittels Regionalfenster klar über Region, Herkunft der Zutaten und Verarbeitungsort informieren. Dem stehen aber die gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenregelungen entgegen.

Der ausführliche Bericht zum Marktcheck „Lebensmittel mit Regionalangaben“ ist unter www.vz-bw.de/regionale-produkte zu finden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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