Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 09. Mai 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Möbelkauf schwergemacht!

28. Juni 2015 | Allgemeines, Das Neueste

Selbstabholung oder Lieferung? Die Frage stellt sich häufig nach einem Möbelkauf. Wenn aber bei beiden Varianten Verbraucher benachteiligt werden sollen, dann stimmt was nicht. So geschehen bei Möbel Mahler.

Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Möbel Mahler Einrichtungszentrum GmbH & Co. KG in Neu-Ulm sollte Selbstabholern auferlegt werden, die Möbel sofort auf Mängel zu untersuchen. Bei einer vereinbarten Lieferung und Montage der Möbelstücke vor Ort wollte das Einrichtungshaus vom Kunden sogar gewährleistet haben, dass Haus- und Wohnungstüre mit ‚üblichen Mitteln des Möbeltransports erreichbar‘ sind. Zudem sollte er dafür haften, dass Türen und Treppenhäuser für den Möbeltransport groß genug sind.

Anzeige SwopperVom Selbstabholer darf bei verpackter Ware nicht verlangt werden, die Ware vor dem Transport sofort – etwa auf dem Parkplatz – auszupacken und zu kontrollieren. Dies ist eine unangemessene Belastung für Verbraucher. Auch eine Klausel, die Verbrauchern bei Lieferung und Montage eine Gewährleistung abverlangte, dass die Möbel ohne Probleme zum Bestimmungsort transportiert werden können, ist nicht zumutbar. Denn zum einen haben Verbraucher keine Kenntnis über die genauen Maße der verpackten und zerlegten Ware, noch können sie wissen, was sich ein Einrichtungshaus unter ‚übliche Mittel des Möbeltransports‘ so vorstellt. „Solche Vertragsklauseln benachteiligen Verbraucher,“ stellt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden Württemberg e.V. fest, „sie sind daher schlicht nicht hinnehmbar!“

Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat das Unternehmen zugesagt, die benachteiligenden Vertragsklauseln nicht mehr zu verwenden und darf sich auf diese Klauseln in laufenden Verträgen auch nicht mehr berufen. Sollten Sie in Ihrem Vertrag solche Klauseln entdecken, melden Sie dies der Verbraucherzentrale.

Quelle:  Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Was tun, wenn´s in der Speiseröhre brennt?

Chefarztvorträge in Sinsheim: Hilfe bei Sodbrennen und Refluxbeschwerden Unter dem Titel „Was tun, wenn’s in der Speiseröhre brennt?“ informieren die GRN-Klinik Sinsheim am Mittwoch, 20. Mai 2026, um 18 Uhr über Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten von...

Falscher Lotto-Gewinn: Betrüger erbeuten fast 40.000 Euro

Mit der Masche eines angeblichen Lotto-Gewinns haben Betrüger eine 89-jährige Frau aus dem Raum Sinsheim um fast 40.000 Euro gebracht. Die Täter nahmen telefonisch Kontakt zu der Seniorin auf und behaupteten, sie habe im Lotto gewonnen. Wegen angeblicher Probleme mit...

Fohlenmarkt 2026

Fohlenmarkt 2026 in Sinsheim: Verkehrs- und Parkplatzsperrungen rund um das Festgelände Vom 14. bis 18. Mai 2026 findet in Sinsheim der traditionelle Fohlenmarkt 2026 statt. Für das große Volksfest mit Festzelt, Vergnügungspark und Krämermarkt sind umfangreiche...