Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 17. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Neue Abmahn-Masche

21. Januar 2018 | Allgemeines, Das Neueste

Post wegen Urheberrechtsverletzung

Wegen einer Urheberrechtsverletzung fordert eine angebliche Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin 891,31 Euro von Verbrauchern. Die täuschend echt gestalteten Abmahnschreiben sind offensichtlich gefälscht, eine solche Anwaltskanzlei in Berlin gibt es nach Kenntnis der Verbraucherzentrale nicht. Auch der Internetauftritt der Kanzlei sieht echt aus und ist kaum als Fälschung zu erkennen. Verbraucher sollten das Schreiben ignorieren und nicht zahlen.

In einem zweiseitigen Schreiben wird Verbrauchern vorgeworfen, eine illegale Streamingplattform genutzt zu haben. Angeblich im Auftrag der 20th Century Fox Ltd. fordert eine Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin nun 891,31 Euro wegen einer begangenen Urheberrechtsverletzung. Doch die Abmahnung ist offensichtlich gefälscht: Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen Schreiben vor, die inhaltlich gleich sind. Es unterscheidet sich lediglich der Name des Empfängers. Sogar das Aktenzeichen und die Rechnungsnummer sind in den vorliegenden Unterlagen identisch. Ein weiterer Hinweis: Den Schreiben fehlen konkrete Angaben zu dem angeblichen Verstoß. Es werden weder eine IP-Adresse noch ein Zeitraum aufgeführt, in dem die Nutzung stattgefunden haben soll. Das Geld soll außerdem auf ein Konto im Ausland überwiesen werden, was ein weiterer Hinweis darauf ist, dass es sich um ein unseriöses Schreiben handelt. Die Zahlung soll angeblich direkt an die geschädigte 20th Century Fox Ltd. erfolgen. „Wir kennen solche Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bisher hauptsächlich als E-Mails. Dass nun Schreiben mit größerem Aufwand per Post verschickt werden, ist neu und deutet auf eine neue Qualität der Abzocke hin“, sagt Dunja Richter-Britsch, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch die sehr professionell gestaltete Internetseite der angeblichen Kanzlei aus Berlin lässt zunächst keine Fälschung vermuten. Im konkreten Fall rät Richter-Britsch dazu, sich nicht durch das Schreiben einschüchtern zu lassen und nicht zu bezahlen. „Grundsätzlich gilt in solchen Fällen Ruhe bewahren“, so Richter-Britsch. Verbraucher können sich bei Zweifeln an die Verbraucherzentrale wenden.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

Das könnte Sie auch interessieren…

Großfahndung nach Eigentumsdelikt in Sinsheim – PM2

Nachdem bereits über den Vorfall berichtet wurde (https://www.sinsheim-lokal.de/grossfahndung-nach-eigentumsdelikt-in-sinsheim/), hat die Polizei neue Erkenntnisse zu einem Raubdelikt am Dienstagvormittag im Rhein-Neckar-Kreis veröffentlicht. Gegen 10:45 Uhr wurde ein...

Großfahndung nach Eigentumsdelikt in Sinsheim

Im Stadtgebiet von Sinsheim läuft derzeit eine groß angelegte Fahndung der Polizei nach mehreren unbekannten Tätern. Anlass ist ein Eigentumsdelikt, das sich am Vormittag ereignet haben soll. Zahlreiche Polizeikräfte sind im Einsatz und durchsuchen das Stadtgebiet....

Adidas Yeezy Boost 350: Sneaker zwischen Innovation und Popkultur

Kaum ein Sneaker hat die moderne Streetwear so stark geprägt wie der Adidas Yeezy Boost 350. Seit seiner Einführung steht das Modell für eine neue Verbindung aus Design, Komfort und kultureller Relevanz. Der Schuh ist nicht nur ein modisches Statement, sondern auch...

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen