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Neuer Bürgermeister für Waibstadt gesucht!

9. März 2025 | Leitartikel, Politik, Waibstadt

Neuwahl des Bürgermeisters in Waibstadt

Die Stadt Waibstadt mit etwa 5.700 Einwohnern umfasst die Ortsteile Daisbach und Bernau. Sie ist ein bedeutender Gewerbe- und Schulstandort im Rhein-Neckar-Kreis und Sitz mehrerer kommunaler Zweckverbände, darunter der Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt, der Zweckverband WV-Gruppe „Unterer Schwarzbach“ und der Zweckverband „Hochwasserschutz Einzugsgebiet Schwarzbach/Elsenz“.

Neubesetzung der Bürgermeisterstelle

Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters wird neu besetzt, da die Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers ausläuft. Die Amtszeit beträgt acht Jahre, und die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wahl findet am Sonntag, den 18. Mai 2025, statt. Falls eine Stichwahl erforderlich ist, erfolgt diese am Sonntag, den 1. Juni 2025.

Voraussetzungen für Bewerber

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Bewerber müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die freiheitlich-demokratische Grundordnung vertreten. Personen, die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung nicht wählbar sind, können nicht kandidieren.

Fristen und Bewerbungsmodalitäten

Bewerbungen sind vom 8. März 2025 bis spätestens 28. April 2025, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses im Bürgermeisteramt, Hauptstraße 31, 74915 Waibstadt, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen müssen unter anderem 10 Unterstützungsunterschriften, eine Wählbarkeitsbescheinigung sowie eine eidesstattliche Versicherung enthalten. Unionsbürger müssen zusätzliche Nachweise erbringen.

Öffentliche Vorstellung der Kandidaten

Die Bewerber stellen sich am 7. Mai 2025 um 19:00 Uhr in der Stadthalle Waibstadt und am 8. Mai 2025 um 19:00 Uhr in der Mehrzweckhalle Daisbach der Öffentlichkeit vor. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahlrunde ist nicht möglich.

Quelle: Stadt Waibstadt


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