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Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz

2. März 2020 | Allgemeines, Das Neueste

2019 fast 340 000 Arbeitnehmer aus Drittstaaten in Baden-Württemberg beschäftigt

Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten1 entsprechend dem Bedarf der Wirtschaft erleichtern soll. Wie das Statistische Landesamt nach Analyse der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit mitteilt, waren zur Jahresmitte 2019 in Baden-Württemberg 338 500 Arbeitnehmer mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Bezogen auf die 4,75 Millionen (Mill.) sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt entsprach dies einem Anteil von 7,1 %, gemessen an den 793 700 Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit betrug der Anteil 42,7 %.

Bundesweit waren 2019 insgesamt 1,92 Mill. Personen aus Drittstaaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt, darunter die meisten in Nordrhein-Westfalen (442 000) und Bayern (359 200), gefolgt von Baden-Württemberg. Der Anteil der Beschäftigten mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer lag in Berlin am höchsten (8,6 %), gefolgt von Hessen (8,0 %) und Baden-Württemberg (7,1 %). Unter den ausländischen Beschäftigten waren in den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin die Anteile der Beschäftigten aus Drittstaaten mit jeweils mehr als der Hälfte bundesweit am höchsten. Baden-Württemberg lag mit einem entsprechenden Anteil von 42,7 % spürbar unter dem Bundeswert von 46,0 % und lediglich auf Rang 11 der Bundesländer.

Die Zahl der ausländischen Beschäftigten ist in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. Im Zeitraum 2014 bis 2019 nahm sie um 49 % zu, wobei der Zuwachs bei den Beschäftigten aus den Drittstaaten in den letzten beiden Jahren sowohl zahlenmäßig als auch prozentual stärker ausfiel als bei den Beschäftigten aus den EU- und EFTA-Ländern.

220 000 Arbeitnehmer aus Drittstaaten mit qualifizierten Tätigkeiten

Beim Anforderungsniveau der von den Beschäftigten ausgeübten Tätigkeiten2 wichen die Strukturen bei den Arbeitnehmern aus den Drittstaaten kaum von denen ihrer Kollegen aus den EU- und EFTA-Staaten ab. Insgesamt arbeiteten rund 220 000 und damit fast zwei Drittel aller Beschäftigten aus den Drittstaaten als Fachkraft oder übten Spezialisten- oder Expertentätigkeiten aus und gehörten damit zum qualifizierten Fachpersonal der Betriebe. Das verbleibende Drittel der Beschäftigten verrichtete lediglich einfache und Routinearbeiten als Helfer. Untergliedert nach einzelnen Kontinenten und Staaten gab es aber zum Teil erhebliche Unterschiede in der Struktur der Anforderungsniveaus der Beschäftigten. So lagen 2019 die Anteile der als Fachkräfte, Spezialisten oder Experten Tätigen bei den Beschäftigten mit australischer und amerikanischer Staatsangehörigkeit bei 87 % und 79 %, bei den Beschäftigten mit asiatischer und afrikanischer Staatsangehörigkeit dagegen lediglich bei 65 % und 51 %. Der Anteil der qualifiziert beschäftigten Arbeitnehmer aus den europäischen Drittstaaten betrug 66 %. Auch innerhalb dieser Gruppe gab es deutliche Unterschiede. Weit überdurchschnittlich war der Anteil der qualifiziert Beschäftigten mit 74 % in der Gruppe der osteuropäischen Drittstaaten, zu der auch die Ukraine und die Russische Föderation zählen. In den Drittländern des Westbalkan wie beispielsweise Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Nordmazedonien lag der entsprechende Wert mit 61 % unter dem Durchschnitt aller Drittländer.

Unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer Staatsangehörigkeit der Drittstaaten bildeten die Europäer mit einem Anteil von 62 % die mit Abstand größte Gruppe, vor den Asiaten und den Afrikanern mit Anteilen von 24 % und mit 9 %.

1 Zu den Drittstaaten zählt das gesamte Ausland außerhalb der EU und der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Die EU bezieht sich in dieser Auswertung auf die EU-28 vor dem Austritt des Vereinigten Königreichs.

2 Siehe Erläuterung am Ende der Pressemitteilung.

Weitere Informationen

Erläuterung zu den Anforderungsniveaus der Beschäftigten

Experte: Hoch komplexe Tätigkeiten wie z.B. Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten, Führungsaufgaben, die typischerweise einen Hochschulabschluss (Master, Diplom o.ä.) erfordern.

Spezialist: Komplexe Tätigkeiten wie z.B. Planungs- und Kontrolltätigkeiten, die typischerweise einen Meister-, Techniker- oder Hochschulabschluss (Bachelor o.ä.) erfordern.

Fachkraft: Fundierte Fachkenntnisse, die üblicherweise mit dem Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung erreicht werden.

Helfer: Einfache, wenig komplexe (Routine-)Tätigkeiten, für die i.d.R. kein formaler beruflicher Bildungsabschluss bzw. lediglich eine einjährige Berufsausbildung vorausgesetzt wird.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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