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Obstbauschnitt Förderung durch das Land Baden-Württemberg

20. Februar 2015 | Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery

OLYMPUS DIGITAL CAMERA(zg) Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat im Herbst 2014 ein Förderprogramm für Schnittmaßnahmen an Streuobstbäumen aufgelegt.

Ein fachgerechter Baumschnitt gewährleistet stabile und vitale Obstbäume. Mit dem Fördermodul „Baumschnitt“ will die Landesregierung die Arbeit der Menschen wertschätzen, die Streuobstbäume pflegen und damit die Lebensdauer dieser wertvollen Bestände verlängern.

Es soll außerdem dazu anregen, Netzwerke vor Ort zu bilden und das Engagement für die Streuobstwiesen zu bündeln.

Vereine, Mostereien, Initiativen, Kommunen, Landschaftserhaltungsverbände oder Gruppen von mindestens drei Privatpersonen können sich mit ihrem Schnittkonzept beim zuständigen Regierungspräsidium um eine Förderung bewerben.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller melden die zu pflegenden Bäume an und legen ein Schnittkonzept vor. Im Schnittkonzept werden mehrere Flurstücke zusammengefasst. Die Anzahl der in der Schnittkonzeption erfassten Bäume muss mindestens 100 betragen und darf in der Regel nicht höher sein als 1.500. Grundsätzlich können Kern- und Steinobstbäume mit einer Stammhöhe von in der Regel ab 1,40 Meter in ein Schnittkonzept aufgenommen werden.

Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen auf Streuobstwiesenflächen.

Pro Baumschnitt werden 15 Euro ausbezahlt. Im fünfjährigen Förderzeitraum muss jeder beantragte Baum mindestens einmal geschnitten werden. Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, er wird jedoch höchstens zweimal im Förderzeitraum gefördert.

Der Bezirks- Obst- und Gartenbauverein Sinsheim e.V. (BZOGV) und die Stadtverwaltung begleiten die Antragsstellerinnen und Antragsteller gerne im Verfahren.

Der Förderantrag kann in den Verwaltungsstellen der Stadt Sinsheim abgeholt werden oder ist im Internet unter www.streuobst-bw.info zu finden. Bei Fragen zur Antragstellung steht Herr Nagelpusch vom BZOGV (www.ogv-run.de) gerne telefonisch unter der Nummer 07261 2366 zur Verfügung. Ausgefüllte Anträge können bis zum 15. April bei den Verwaltungsstellen der Stadt Sinsheim abgegeben werden. Die Antragsstellung erfolgt dann durch die Stadt bzw. den BZOGV Sinsheim.

 Quelle: Stadt Sinsheim

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