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„Phantomtor“: DFB-Sportgericht weist Einspruch der TSG ab

28. Oktober 2013 | Das Neueste, TSG 1899 Hoffenheim

Trotz des Phantomtores von Stefan Kießling hat das DFB-Sportgericht eine Wiederholung der Bundesliga-Partie zwischen 1899 und Bayer Leverkusen abgelehnt. Damit wurde der Einspruch der TSG gegen die Wertung des Spiels abgewiesen. 1899 hatte versucht, ein Wiederholungsspiel über die gesamten 90 Minuten zu erwirken.

Alexander Rosen, Direktor Profifußball bei 1899, erklärte noch in Frankfurt: „Das Urteil enttäuscht uns natürlich, auch wenn vieles bereits im Vorfeld darauf hingedeutet hat. Wir haben in unserer Argumentation alles dafür getan, dem Gericht die Grundlage für eine Spielwiederholung zu liefern. Das hat leider nicht ausgereicht. Wir schauen uns nun in Ruhe die Urteilsbegründung an und werden auf dieser Basis eine Entscheidung treffen.“

Das Gericht unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz hatte zuvor entschieden, dass kein Regelverstoß durch Schiedsrichter Felix Brych vorliegt. Nach rund 90-minütiger Verhandlung und anschließender Beratung berief sich das Sportgericht auf eine Tatsachenentscheidung durch den Referee.

Zuvor hatte der Schiedsrichter ausgesagt, dass er das „Tor“ wegen einer Sichtbehinderung nicht gesehen habe. „Ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei. Ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung“, erklärte Brych. „Danach habe ich gesehen: Der Ball lag im Tor.“ Der Referee hat nach seinen Angaben in besagter Szene auch mit seinen Assistenten kommuniziert. Von Linienrichter Stefan Lupp habe es ein zustimmendes Kopfnicken gegeben. Mit Mark Borsch habe er via Headset gesprochen.

Brych spricht mit Kießling

Über die Unterhaltung mit Stefan Kießling am Mittelkreis kurz vor Wiederanpfiff der Begegnung sagte Brych, er könne sich an den genauen Wortlaut nicht erinnern: „Sinngemäß hat er auch Zweifel an der Flugbahn des Balles geäußert. Er hat nicht gesagt, dass es kein Tor war.“

Kießling dachte im ersten Moment, Hoffenheims Torwart Koen Casteels hätte den Ball noch ins Netz gelenkt. „Ich sehe den Ball Richtung Außennetz fliegen, die Sicht war versperrt, ich sehe den Einschlag nicht, aber dass der Ball dann im Tor war“, sagte Kießling. Er sei sich unsicher gewesen, sagte er. „Der erste Gedanke war, dass der Torwart ihn noch selbst reingemacht hat. Ich habe an alles gedacht, aber nicht wirklich an ein Loch im Netz.“

Lorenz: „Entscheidung entspricht Regel- und Gesetzeslage“

„Die Entscheidung mag unter sportlichen Gesichtspunkten unbefriedigend sein, entspricht aber der Regel- und Gesetzeslage. Ein Ausnahmefall im Sinne einer Unerträglichkeit der Tatsachenentscheidung lag nicht vor“, sagte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz zur Begründung seines Urteils. Zudem erklärte er: „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ließ sich ein Einspruchsgrund nicht nachweisen. Schiedsrichter Dr. Felix Brych traf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Der Vorwurf eines Regelverstoßes wurde durch die Vertreter von 1899 Hoffenheim noch in der Verhandlung fallengelassen.“

Mit der Entscheidung gegen eine Wiederholung folgt der DFB dem Weltverband Fifa, seit jeher Verfechter der Tatsachenentscheidung. Im offiziellen Regelwerk des Verbands heißt es unter Punkt fünf: „Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen sind endgültig. Dazu gehören auch das Ergebnis des Spiels sowie die Entscheidung auf ‚Tor‘ oder ‚kein Tor‘.“

Quelle: TSG 1899 Hoffenheim


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