Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 07. März 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und Fußgänger

30. August 2017 | Das Neueste, Orte

Aufruf an die Grundstückseigentümer und Straßenanlieger zum Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

In der letzten Zeit wurde von Seiten der Stadtverwaltung vermehrt festgestellt, dass Hecken, Bäume und Sträucher auf privatem Gelände in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes Anpflanzungen aller Art so angelegt werden müssen, dass sie nicht in den Lichtraum der Straße und des Gehsteiges ragen oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, auch der Fußgänger, beeinträchtigen. Die Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen werden gebeten, Bäume und Sträucher, die verkehrsbehindernd in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, so zurückzuschneiden, dass die Verkehrsteilnehmer und die Fußgänger nicht beeinträchtigt werden. Auch für Feldwege gilt natürlich, dass von den Grundstücksanliegern Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind, damit eine uneingeschränkte Nutzung der Feldwege – besonders während der Erntezeit – gewährleistet ist. Beim Rückschnitt über Gehwegen ist mit zu berücksichtigen, dass auch Radfahrer auf den Gehwegen fahren. Der freizuhaltende Sicherheitsraum (Lichtraum) muss entsprechend den einschlägigen Regelwerken dabei über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter und über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 Meter betragen. Der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand im Bankettbereich beträgt 0,50 Meter. Im Gehwegbereich muss die Bepflanzung bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Anlieger können durch rechtzeitiges Zuschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken mithelfen, Unfälle zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger ersparen. Die Regelung des Naturschutzgesetzes, das in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres das Schneiden von Gehölzen verbietet, greift hier nicht. Grundstückseigentümer sind im Gegenteil zu einem solchen Rückschnitt verpflichtet, handelt es sich doch um eine Maßnahme, die aus Verkehrssicherheitsgründen dringend erforderlich ist und im öffentlichen Interesse liegt.

Anzeige SwopperQuelle: Stadt Sinsheim

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Alexander Speer Freie-Waehler

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Osterflohmarkt der Initiative

Flohmarktauftakt in den Frühling – Osterflohmarkt der Initiative am 21. März Die Initiative Sinsheimer Weihnachtsmarkt lädt am Samstag, 21. März 2026, von 9 bis 13 Uhr zum Osterflohmarkt in die alte Sortier- und Lagerhalle in Hoffenheim ein. Besucherinnen und Besucher...

Klein-Lkw in der Nacht gestohlen – Polizei sucht Zeugen

Unbekannte Täter haben einen Klein-Lkw gestohlen. Die Tat ereignete sich nach Angaben der Polizei zwischen Mittwoch, 20 Uhr, und Donnerstag, 6.45 Uhr in der Heilbronner Straße. Der Fahrzeughalter hatte den Klein-Lkw zuvor über eine Internetplattform zum Verkauf...

Autofahrer flüchtet mit über 240 km/h vor Polizeikontrolle

Ein 44-jähriger Autofahrer hat sich in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Rhein-Neckar-Kreis eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert. Beamte der Autobahnpolizei des Verkehrsdienstes Mannheim wollten den Fahrer eines Audi auf der A5 in Richtung Karlsruhe...