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Silvesterfeuerwerk: Nur geprüft ist sicher

5. Dezember 2017 | Allgemeines, Das Neueste

(zg) Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, denn statt den sicherheitsgeprüften Böller im Laden zu kaufen, basteln manche ihre Feuerwerkskörper selbst – oft mit fatalen Folgen. Was viele zudem nicht wissen: Selbst hergestellte Explosivstoffe (Selbstlaborate) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Demnach macht sich auch derjenige strafbar, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet herstellt. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. In Deutschland frei verkäufliche, legale Pyrotechnik wurde zuvor auf Antrag des Herstellers von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen. Legale Pyrotechnik muss ein amtliches Zulassungszeichen aufweisen.
Alle Silvesterknaller, die kein Zulassungszeichen besitzen, sind nicht durch die BAM geprüft worden und demnach in Deutschland verboten. Auch der Besitz solcher Böller stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.

Tipps der Polizei zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
  • Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
  • Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
  • Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
  • Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
  • Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
  • Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene örtliche Verbote und Einschränkungen.

Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern hat die Polizei auch in einem Informationsblatt zusammengefasst, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung.

Anzeige Swopper Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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