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Sinsheim aufgepasst: Mogelpackung des Jahres 2024 ist gekürt

25. Januar 2025 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Die Mogelpackung des Jahres 2024

Die große Bundestagswahl 2025 steht uns im kommenden Monat noch bevor, aber in der Zwischenzeit ist es interessant, auf ein anderes Wahlergebnis zu schauen. Die Verbraucherzentrale in Hamburg hat wie jedes Jahr die „Mogelpackung des Jahres“ bestimmen lassen. Ein Titel, den man als Produkthersteller nun wirklich nicht gewinnen möchte, denn er zieht einen schlechten Ruf hinter sich her. Wer hat im Jahr 2024 die größte Werbelüge in Umlauf gebracht und die dreisteste Mogelpackung geschaffen?

„Mogelpackung des Jahres 2024“: And the winner is …

Die Verbraucher haben gewählt und gemeinsam entschieden, dass das Getränk Granini Trinkgenuss Orange die Mogelpackung des Jahres ist. 32.000 Stimmen wurden insgesamt abgegeben und der Gewinner hat fast die Hälfte davon erhalten. Interessant hierbei ist, dass der Hersteller noch im Frühjahr des vergangenen Jahres eine Änderung des Rezeptes durchführte. Und genau hier kommt der Schlag ins Gesicht für jeden Verbraucher.

Die Verbraucherzentrale erklärt, dass die Menge an Orangensaft pro Flasche ungefähr halbiert wurde. Stattdessen wurde der Inhalt durch Zuckerwasser ersetzt. Weniger überraschend ist, dass der Verkaufspreis gleich geblieben ist. Wenn man nun den Fruchtsaftanteil betrachtet, wäre dies eine Verdoppelung des letztendlichen Preises. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, dass der Anbieter hier bewusst ein Produkt gestreckt habe und versuchte, diesen Umstand zu verheimlichen.

Augen auf beim Einkauf: So informieren sich Sinsheimer über faire Lebensmittelangebote

Die Verbraucherzentralen geben einen informativen Aufschluss über unfaire Lebensmittelpreise oder Schummelpackungen. Daher lohnt es sich für Sinsheimer, regelmäßig einen Blick auf die Webseiten der verschiedenen Verbraucherschutzzentralen zu werfen und sich darüber zu erkundigen, welche Unternehmen nicht so viel Wert auf eine gute Beziehung zwischen Anbieter und Verbraucher legen.

Quelle: T-Online

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