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Stalking: Opfer können sich wehren

7. Juni 2019 | Allgemeines, Das Neueste

Stalking (Nachstellung) bezeichnet das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt werden. Für die Opfer hat Stalking weitreichende Folgen, auch wenn keine direkte Lebensgefahr erkennbar sein sollte. Mit einem Anteil von über 80 Prozent sind Frauen als Opfer überrepräsentiert, während die Täter überwiegend männlich sind. Die physischen und psychischen Auswirkungen sind für Opfer häufig erheblich und führen nicht selten zu schweren Traumata. Opfer sollten sich dieser Situation daher auf keinen Fall ergeben, sondern selbst tätig werden. Denn 2007 wurde der spezielle Tatbestand „Nachstellung“ unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen, wo unter bestimmten Gefährdungen auch eine Untersuchungshaft, man spricht auch von Deeskalationshaft, angeordnet werden kann. Seit 2017 sind zudem Opfer von Stalking besser geschützt und Täter können leichter verurteilt werden.

Empfehlungen der Polizei zum Schutz vor Stalking:

  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
    Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben. Die WEISSER RING Stiftung hat dafür die App „NO STALK“ entwickelt. Mit Hilfe dieser App können Opfer von Stalking die Kontaktversuche und Handlungen des Peinigers direkt und zeitnah auf ihrem Smartphone aufnehmen. Mit einem Klick werden sofort eine Videoaufnahme, Audioaufnahme und Fotoaufnahme gestartet. Diese Aufnahmen können mit Kommentaren versehen werden, wie Zeugen, Orten und weiteren relevanten Informationen.
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und Cyber-Stalking (über PC) über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Wenden Sie sich an eine Einrichtung, die Opfern hilft.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung / Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
  • Opferinformationen

NO STALK-App

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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