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Telekom gibt Unterlassungserklärung ab

14. August 2014 | Allgemeines, Das Neueste

Die Telekom Deutschland GmbH bewarb auf ihrer Internetseite einen Handytarif speziell für Jugendliche mit einer „kostenlosen Elternrufnummer“. Dass der Anruf bei den Eltern allerdings nur die ersten 30 Sekunden nichts kostet, machte der Anbieter nicht deutlich. Nach Abmahnung durch die Verbraucherzentrale stellte das Unternehmen die irreführende Werbung ein.

Viele Mobilfunkanbieter haben spezielle Angebote für Kinder im Programm. Besonders attraktiv erscheinen diese Angebote insbesondere für die Eltern: Volle Kostenkontrolle durch Prepaidkarten oder voreingestellte Sperrung von teuren Sonderrufnummern sollen für Sicherheit sorgen. Mit einer angeblich kostenlosen Elternrufnummer bewarb die Telekom Deutschland einen solchen Tarif auf ihrer Homepage. Doch kostenlos ist das Elterntelefon tatsächlich nur die ersten 30 Sekunden, danach fallen die dem Tarif entsprechenden Kosten für den Anruf an, worauf nur in einem über einen weiterführenden Link erreichbaren Fließtext hingewiesen wurde. „Was als kostenfrei beworben wird, muss auch tatsächlich kostenfrei sein“, kritisiert Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Telekom. Die Verbraucherzentrale ging mit einer Abmahnung wegen irreführender Werbung gegen die Telekom vor, die sich mit einer Unterlassungserklärung daraufhin verpflichtete, diese Irreführung künftig zu unterlassen und die Werbung von der Homepage genommen hat.

Irreführende Werbung ist gesetzlich verboten. Regelmäßig melden sich Betroffene bei der Verbraucherzentrale, die einen Vertrag unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen haben. „Gegen solche falschen Werbeversprechen gehen wir regelmäßig mit Abmahnungen und wenn es sein muss auch gerichtlich vor“, so Richter.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

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