Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 19. Juni 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Telekommunikation und mehr Transparenz?

20. August 2017 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Inkrafttreten der TK-Transparenzverordnung

Zum 01.06.2017 tritt die „Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt“ (TK-Transparenzverordnung) in Kraft. Danach müssen Telefon- und Internetanbieter Verbraucher umfassender zu ihren Verträgen informieren.

Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen ab dem 1. Juni Verbrauchern ein Produktinformationsblatt aushändigen, in dem die wesentlichen Vertragsbestandteile übersichtlich aufzeigt werden. Damit wird der Kunde vor Vertragsschluss über die Vertragslaufzeit, die Voraussetzungen für die Verlängerung und die Beendigung des Vertrages, über Datenübertragungsraten und gegebenenfalls Datenvolumenbeschränkungen informieret. „Dies gilt auch bei Vertragsverlängerungen“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch Rechnungen müssen künftig Hinweise über den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit und Informationen zum Anbieterwechsel enthalten. „Durch die neuen Regelungen erfahren Verbraucher mehr über die laufenden Verträge. Wesentliche Informationen können nicht mehr im Kleingedruckten oder undurchsichtigen Tarifmodellen versteckt werden“, so Buttler weiter.

Doch die Verordnung lässt in zwei wesentlichen Punkten aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu großen Spielraum: Die zugesicherte Übertragungsrate muss künftig vom Anbieter zwar garantiert werden. „Den Korridor, in dem sich die garantierte Leistung bewegt, legt der Anbieter selbst fest!“, kritisiert Buttler. Darüber hinaus kann der Anbieter ein eigenes Messinstrument angeben, welches für den Verbraucher intransparent die Übertragungsrate ermittelt. Außerdem lässt die Verordnung bei der Regelung der Kostenkontrolle bei inländischen mobilen Datentarifen eine klare Regelung vermissen, so dass hier Anbieter „verhältnismäßige Kosten“ ansetzen können, deren Höhe für Verbraucher nicht erkennbar ist.

Weitere Informationen auf www.vz-bw.de.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

KLIMA Forum: Große und kleine Stromspeicher für zu Hause

KLIMA Forum: Große und kleine Stromspeicher für zu Hause Am Sonntag, 28. Juni, lädt die KLIMA ARENA Sinsheim von 15 bis 17 Uhr zu einem informativen KLIMA Forum mit dem Solarberater Stefan Hatos ein. Im Mittelpunkt steht das Thema „Große und kleine Stromspeicher für...

Unfall verursacht und abgehauen

Unfallflucht auf Parkplatz in Sinsheim – Toyota an Heckstoßstange beschädigt Ein bislang unbekannter Autofahrer oder eine unbekannte Autofahrerin hat am Dienstag in Sinsheim einen geparkten Toyota beschädigt und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle...

Fußgängerin durch Fahrradfahrer verletzt

Fußgängerin bei Zusammenstoß mit E-Bike in Sinsheim verletzt Sinsheim. Bei einem Verkehrsunfall im Wiesentalweg auf Höhe des Segelflugfeldes ist am Montagmittag eine 68-jährige Fußgängerin leicht verletzt worden. Nach Angaben der Polizei war ein 75-jähriger Mann gegen...