Urteile in den Verfahren Wittmann und Mack
Das Landgericht Heidelberg hat heute den Anträgen von Roger Wittmann und Dirk Mack teilweise stattgegeben und die von der TSG Hoffenheim ausgesprochenen Stadionverbote vorläufig aufgehoben. Die ebenfalls verhängten Hausverbote für das Trainingszentrum des Klubs wurden vom Gericht jedoch bestätigt. Die Entscheidung betrifft damit nur den Zutritt zu Spielen, nicht aber die Trainingsbereiche des Vereins.
Markus Schütz, Vorsitzender der Geschäftsführung, betonte die Unabhängigkeit des Vereins: „Wir respektieren die Entscheidungen selbstverständlich. Gleichzeitig bleibt die TSG Hoffenheim ein unabhängiger Verein, der sich nicht von externem Druck oder einseitigen Interessen leiten lässt.“ Er unterstrich, dass ein respektvoller Umgang miteinander unverhandelbar sei und beleidigende Äußerungen, etwa rassistischer Art, nicht geduldet würden.
Jörg Albrecht, 1. Vorsitzender des TSG e.V., ergänzte, dass die besonderen Werte des Klubs insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelten. Jede Form von Respektlosigkeit und Diffamierung werde strikt abgelehnt. Die Werte des Vereins bildeten die Grundlage für das Handeln in allen Bereichen – vom Nachwuchsbereich über den Profifußball bis zum Vereinsumfeld.
Die TSG Hoffenheim kündigte an, die schriftlichen Urteilsbegründungen sorgfältig zu prüfen. Anschließend werde der Verein über das weitere Vorgehen entscheiden, um die Vereinswerte und den Schutz aller Beteiligten weiterhin zu gewährleisten.









