Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 25. April 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Unerlaubt Auslagen verlangt

2. Juni 2016 | Allgemeines, Das Neueste

Ein Makler für Darlehen verlangte in seinen Vertragsunterlagen von einer Verbraucherin die Erstattung seiner Auslagen, unabhängig von einem tatsächlich abgeschlossenen Darlehensvermittlungsvertrag. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnte diese und weitere rechtswidrige Klauseln ab. Vor Gericht erkannte der Makler die berechtigten Ansprüche der Verbraucherzentrale an.

Anzeige SwopperAn ihrem Arbeitsplatz wurde eine Verbraucherin vom Anruf eines Maklers überrascht. Dieser rief an, um mit ihr über Finanzierungen zu sprechen. Da die Verbraucherin dringend einen Kredit benötigte, vereinbarten die beiden einen Beratungstermin an einem öffentlichen Ort. Dort sollte die Verbraucherin wahrheitswidrig bestätigen, zu einem Hausbesuch aufgefordert zu haben. „Außerdem sollte die Frau einen sogenannten „Auslagenerstattungsvertrag“ unterschreiben, der sie verpflichtete, Auslagen des Vermittlers für den angeblichen Hausbesuch in Höhe von 198 Euro zu bezahlen“, berichtet Julia Woywod-Dorn von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Juristin erklärt, dass im Rahmen der Darlehensvermittlung oder bei dem Versuch einer Darlehensvermittlung nach § 655d BGB Auslagen nur dann ersetzbar sind, sofern sie vereinbart und erforderlich waren und nach Vertragsschluss angefallen sind. Dies war hier nicht der Fall, auch ein solcher Vertrag lag nicht vor. Stattdessen ging es in dem Dokument lediglich um die Beratung, Datenaufnahme und Abwicklung von Anträgen, nicht aber um die tatsächliche Vermittlung von Darlehensverträgen.

Die betroffene Verbraucherin wandte sich mit ihren Unterlagen an die Verbraucherzentrale, die den Makler abmahnte. Da dieser sich weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ging der Fall vor Gericht. Dieses ließ keinen Zweifel an der Rechtswidrigkeit der verwendeten Klauseln. Daraufhin erkannte der Makler die Unterlassungsansprüche der Verbraucherzentrale an. Betroffenen, die ähnliches erlebt haben, rät Woywod-Dorn, sich bei der Verbraucherzentrale zu melden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Die Sinsheimer Erlebnisregion präsentiert sich auf dem Maimarkt Mannheim

Die Sinsheimer Erlebnisregion präsentiert sich am 30.04.2024 auf dem Maimarkt Mannheim Die Sinsheimer Erlebnisregion präsentiert sich mit einem neuen LED-Messestand in Halle 35. Die Mitarbeiter der Tourist-Info Sinsheim sind den ganzen Tag am Stand und informieren...

Bau im Rhein-Neckar-Kreis droht Streik und Wegrutschen von Fachkräften

IG BAU warnt: Dem Bau im Rhein-Neckar-Kreis droht ein Streik und ein „Wegrutschen von Fachkräften“ Auf den Baustellen im Rhein-Neckar-Kreis könnten sie bald stillstehen: „Bagger, Kräne, Betonmischer – alle im ‚Ruhemodus‘. Das droht, wenn der Bau in den Streik...

Patrick Bräunling erneut zum Ortsbeauftragten des THW Sinsheim gewählt

Die Wahlversammlung war von großer Bedeutung für die lokale Gemeinschaft und die Einsatzbereitschaft des THW in der Region Am 29. Februar fand in Sinsheim die Wahl des Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks (THW) statt, bei der Patrick Bräunling mit Wirkung zum...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive