Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 19. Juni 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Urteil gegen Primastrom

19. Januar 2019 | Das Neueste, Verbraucherinformationen

Haustürgeschäft ohne Widerrufsbelehrung ist rechtswidrig

  • Über 14-tägiges Widerrufsrecht bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen muss informiert werden
  • Klage der Verbraucherzentrale wegen fehlender Widerrufsbelehrung gegen Primastrom erfolgreich
  • Regelmäßig beschweren sich Verbraucher über Haustürgeschäfte

Das Unternehmen Primastrom vertrieb Strom- und Gasverträge an der Haustür. Eine Verbraucherin, die einen angeblich so abgeschlossenen Vertrag wieder los werden wollte, wandte sich an die Verbraucherzentrale. Weil Primastrom nicht über die 14-tägige Widerrufsmöglichkeit informiert hatte, ging die Verbraucherzentrale rechtlich gegen den Anbieter vor. Im Dezember entschied das Landgericht Berlin (AZ 17-2-868, nicht rechtskräftig) im Sinne der Verbraucherzentrale.

Bei einem Haustürgeschäft nicht über das Widerrufsrecht zu informieren, ist klar rechtswidrig. „Anbieter, die die Widerrufsmöglichkeit verschweigen, verhalten sich irreführend und verschaffen sich einen Vorteil gegenüber Verbrauchern und Konkurrenten“, bewertet Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten von Primastrom. „Verbraucher werden über die ihnen zustehende Rechte getäuscht, das ist kein Kavaliersdelikt!“. Die Verbraucherzentrale leitete daher rechtliche Schritte ein und bekam nun vor dem Landgericht Berlin recht (AZ 17-2-868, nicht rechtskräftig). Im konkreten Fall meinte die Verbraucherin außerdem, lediglich der Zusendung von Unterlagen zugestimmt zu haben, erhielt im Anschluss an das Gespräch stattdessen aber eine Vertragsbestätigung über einen Strom- und Gasvertrag. Vertragsunterlagen und die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform wurden ihr nicht ausgehändigt. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale konnte sie den unerwünschten Vertrag beenden.

Widerrufsrecht bei Außergeschäftsraumverträgen

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (Haustürgeschäfte), besteht immer eine Überrumpelungsgefahr. Der Gesetzgeber hat mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht daher eine Möglichkeit geschaffen, mit der Verbraucher solche Verträge einfach beenden können. Regelmäßig beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale, dass ihnen nach Besuchen von Außendienstmitarbeitern Verträge zugesandt wurden, ohne dass sie bei dem Besuch einem Vertragsschluss zugestimmt hätten. Wird außerdem die Möglichkeit des Widerrufs verschwiegen, haben Verbraucher zwar ein verlängertes Widerrufsrecht von zwölf Monaten und 14 Tagen, das nutzt ihnen aber nichts, wenn Sie eben wegen der fehlenden Belehrung überhaupt nichts von ihrem Recht wissen. In der Folge bleiben Verbraucher in vielen Fällen auf den unerwünschten Verträgen sitzen.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

Anzeige Swopper

 

 

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv

Hier könnte Ihr Link stehen

Sinsheim Veranstaltungen

Das könnte Sie auch interessieren…

Unfall verursacht und abgehauen

Unfallflucht auf Parkplatz in Sinsheim – Toyota an Heckstoßstange beschädigt Ein bislang unbekannter Autofahrer oder eine unbekannte Autofahrerin hat am Dienstag in Sinsheim einen geparkten Toyota beschädigt und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle...

Fußgängerin durch Fahrradfahrer verletzt

Fußgängerin bei Zusammenstoß mit E-Bike in Sinsheim verletzt Sinsheim. Bei einem Verkehrsunfall im Wiesentalweg auf Höhe des Segelflugfeldes ist am Montagmittag eine 68-jährige Fußgängerin leicht verletzt worden. Nach Angaben der Polizei war ein 75-jähriger Mann gegen...

Kommunen am Limit

Aktionstag „Kommunen am Limit“ am 22. Juni in Sinsheim Die drei kommunalen Spitzenverbände – der Deutscher Städtetag, der Deutscher Landkreistag und der Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben für den 22. Juni einen bundesweiten Aktionstag unter dem Motto „Kommunen...